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Kennzeichnung von Schokoladensplits in Joghurt

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Kennzeichnung von Schokoladensplits in Joghurt

Frage

Bei einem Joghurt mit Schokoladensplits ist die Zusammensetzung der verwendeten weißen Schokoladensplits nicht näher erläutert. Es ist nur die Angabe abgedruckt, dass Milch enthalten ist. Ist das zulässig?

Antwort

Wir gehen davon aus, dass die Kennzeichnung korrekt ist. Die Schokoladensplits gelten als zusammengesetzte Zutat. Wird eine zusammengesetzte Zutat in der Zutatenliste genannt, so müssen normalerweise deren Zutaten in Klammern folgen. Für diese Regelung gibt es aber Ausnahmen:

Ist die Zusammensetzung der Zutat in einer Unionsvorschrift festgelegt, so kann die Aufzählung der Zutaten entfallen, sofern die zusammengesetzte Zutat weniger als zwei Prozent des Enderzeugnisses ausmacht. Die Zusammensetzung von weißer Schokolade ist in der Kakaoverordnung festgelegt. Demnach besteht weiße Schokolade aus Kakaobutter, Milch oder Milcherzeugnissen und Zucker. Für Kakaobutter und die Milchtrockenmasse sind Mindestanteile festgelegt.  

In dem von Ihnen geschilderten Fall bedeutet das: Wenn die Schokoladensplits weniger als zwei Prozent im Joghurt ausmachen, darf die Auflistung der einzelnen Zutaten der weißen Schokolade entfallen. Die Allergene muss der Anbieter aber in jedem Fall kennzeichnen. Daher hat er die Milch aufgeführt.   

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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H.F.Klein
18.06.2020 - 12:17

Und was ist mit Zusatzstoffen, speziell Emulgatoren?
So hochwertig werden die Splits nicht sein...

Redaktion Lebensmittelklarheit
01.07.2020 - 11:41

Auch wenn Zusatzstoffe allergene Zutaten darstellen, muss dies gekennzeichnet sein. Wurde beispielsweise als Emulgator Lecithin aus Soja oder Ei verwendet, müsste auch dieses Allergen in der Klammer aufgeführt sein.

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