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Kennzeichnung „Keine Geschmacksverstärker“, aber Aroma enthalten

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Kennzeichnung „Keine Geschmacksverstärker“, aber Aroma enthalten

Frage

Auf einer Chipstüte steht die Angabe „keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe“. Tatsächlich enthalten die Chips neben Hefeextrakt auch Aroma und Raucharoma. Ist das nicht täuschend?

Antwort

Hefeextrakt, Aroma und Raucharoma gelten nicht als Zusatzstoffe, sondern als normale Zutaten. Daher ist die Angabe „keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe“ – rein rechtlich gesehen – nicht zu beanstanden. Die Zutaten können aber dennoch geschmacksverstärkend wirken. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die genannte Angabe daher kritisch zu sehen.

Laut der Zusatzstoffverordnung ist ein „Geschmacksverstärker“ ein (Zusatz-)Stoff, der den Geschmack und/ oder Geruch eines Lebensmittels verstärkt. Ein typischer Geschmacksverstärker ist Natriumglutamat. Hefeextrakt ist zwar kein Zusatzstoff, enthält aber von Natur aus geschmacksverstärkendes Glutamat und Glutaminsäure.

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 2016 steht der Einsatz von Hefeextrakt der Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ nicht entgegen.

Ein „Aroma“ ist in der Aromenverordnung als ein Stoff definiert, der Lebensmitteln zugesetzt wird, um ihnen einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen oder diese zu verändern. Hierunter fallen auch natürliche Aromen.

In der Praxis werden Aromen aber durchaus zur Geschmacksverstärkung eingesetzt – beispielsweise wenn einem Erdbeerjoghurt nicht nur Erdbeeren, sondern zusätzlich auch Erdbeeraroma zugesetzt wird.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die genannte Aussage kritisch zu sehen, wenn Anbieter geschmacksverstärkende Zutaten wie Hefeextrakt und/ oder Aromen einsetzen. Produktmeldungen und Anfragen auf Lebensmittelklarheit zeigen, dass Verbraucher:innen den Hinweis „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ als täuschend empfinden, wenn Anbieter geschmacksverstärkende Zutaten wie Hefeextrakt einsetzen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Jürgen Kühn
01.02.2024 - 18:06

Klarer Fall von Betrug! Hefeextrakt wird immer NUR deswegen verwendet, WEIL er nahezu ausschließlich aus Glutamat besteht, schlichtweg DER Geschmacksverstärker überhaupt! Würde Hefeextrakt nur aus z.B. vollkommen unverdaulicher Stärke bestehen, keiner würde es verwenden (es sei denn als Füllstoff zum Aufplustern des Packungsinhaltes), Hefeextrakt wird nur deswegen verwendet, weil es ein Geschmacksverstärker ist, aber nicht als solcher zu bezeichnen ist.

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