Fragen & Antworten

Ist Bio aus Nicht-EU-Ländern überhaupt richtiges Bio?

Teasertitel
Ist Bio aus Nicht-EU-Ländern überhaupt richtiges Bio?

Frage

Ich kaufe leider einige Bio-Lebensmittel beim Supermarkt, vieles kommt jedoch nicht aus EU Ländern. Kann ich das weiter kaufen oder ist das eine große Lüge? Außerhalb der EU haben Lebensmittel ja andere/ keine Deklarierungspflichten – oder doch?
Es geht um Datteln Haselnüsse, Hülsenfrüchte und vieles mehr. 

Antwort

Wo Bio draufsteht, ist Bio drin – das gilt grundsätzlich auch für Lebensmittel oder Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern. Mit einigen Nicht-EU-Ländern existieren spezielle Handelsabkommen oder es werden derzeit noch die Produktionsstandards für Bio-Lebensmittel der jeweiligen Länder anerkannt. Sie gelten als gleichwertig, stimmen aber möglicherweise nicht 100-prozentig mit den Standards der EU-Öko-Verordnung überein. 

Um sicherzustellen, dass Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern etwa die gleichen Standards erfüllen wie Bio-Lebensmittel aus der EU, sind in der EU-Öko-Verordnung spezielle Regeln für die Einfuhr und Kontrolle dieser Lebensmittel festgelegt. Demnach gibt es drei Wege, um ein Lebensmittel als Bio-Produkt in die EU einführen zu können: 

  1. Die Erzeugerbetriebe erfüllen die gleichen Bedingungen wie Öko-Betriebe in EU-Ländern. Das heißt, sie müssen sich zertifizieren lassen, sie müssen die Produktionsbedingungen und Kennzeichnungsregeln der EU-Öko-Verordnung erfüllen und sich von in der EU anerkannten Öko-Kontrollstellen kontrollieren lassen. 
  2. Existiert ein spezielles Handelsabkommen mit dem Drittland, so müssen die Erzeugerbetriebe die Produktionsbedingungen des Handelsabkommens erfüllen. Dies betrifft zurzeit nur Produkte aus Chile, Großbritannien und der Schweiz. 
  3. Existieren in dem Drittland gleichwertige Produktions- und Kontrollvorschriften zur ökologischen Produktion, so genügt es, wenn der Erzeugerbetrieb diese Vorschriften erfüllt und entsprechende Kontrollbescheinigungen vorlegen kann. Solche gleichwertigen Vorschriften gibt es derzeit für 13 Länder, darunter die USA, Japan, Kanada, Australien, Israel und Indien. Die Gleichwertigkeit gilt allerdings nur noch bis Ende 2026. Ab 2027 müssen voraussichtlich auch diese Länder die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung einhalten, wenn sie Bio-Lebensmittel in die EU einführen möchten.

Bei gleichwertigen Produktions- und Kontrollvorschriften können einzelne Regelungen bei Bio-Produkten aus Nicht-EU-Ländern von den EU-Standards abweichen. Dennoch bietet die bestehende Regelung aus Sicht von Lebensmittelklarheit eine pragmatische Lösung, um Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern anzubieten – zumal es sich bei der Anerkennung gleichwertiger Produktionsvorschriften nur um eine Übergangsregelung handelt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.7 (6 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.