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Herkunft von Bio-Lebensmitteln

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Herkunft von Bio-Lebensmitteln

Frage:

Auf der Internetseite der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, dass Bioprodukte bis zum Erzeuger zurückverfolgt werden können. Nun stellt sich uns die Frage, wie VerbraucherInnen auf diese Informationen zurückgreifen können. Insbesondere bei Lebensmitteln, die aus mehreren Zutaten bestehen, ist dies kaum möglich. In Artikel 24 der der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 wird zwar aufgeführt, wie die Kennzeichnung aussehen soll. Diese Kennzeichnung macht es den VerbraucherInnen jedoch nicht möglich zu erfassen, wo beispielsweise das Bio-Palmöl oder der Bio-Kakao, enthalten in einem bestimmten Produkt, erzeugt wurde. Auf der oben genannten Internetseite [Link s. Randspalte] wird auch aufgeführt, dass die verarbeitenden Betriebe genau festhalten müssen, wo und von wem welche Bio-Produkte gekauft wurden. Gibt es einen Zugang für VerbraucherInnen zu diesen Daten in Form der Codenummern der Kontrollstellen der EU- oder Drittländer?

Antwort:

Die Herkunft der einzelnen Zutaten in Bio-Produkten lässt sich für Verbraucher nicht bis zum konkreten Betrieb nachvollziehen.

Zwar muss bei Bio-Lebensmitteln – im Gegensatz zu konventionellen Lebensmitteln – neben dem EU-Öko-Logo auch die Herkunft der landwirtschaftlichen Zutaten genannt werden. Es genügt allerdings die Angabe „EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Stammen alle Zutaten aus einem Land, kann der Anbieter auch dieses Land nennen. Das ist bei verarbeiteten Lebensmittel weniger der Fall, denn die Zutaten stammen meist aus mehreren Ländern. Bei Monoprodukten, also Lebensmitteln aus einer Zutat wie Milch, Mehl, Haferflocken und Rapsöl, deklarieren unserer Kenntnis nach viele Bio-Anbieter das konkrete Ursprungsland.

Unabhängig von möglichen Herkunftsinformationen auf der Packung ist allerdings jeder Lebensmittelunternehmer zur Rückverfolgbarkeit seiner Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelzutaten verpflichtet – egal, ob konventionell oder ökologisch. Lebensmittelunternehmer müssen dokumentieren, woher sie ihre Waren beziehen und an wen sie sie abgeben. So soll die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden, beispielsweise im Falle von Lebensmittelskandalen. Diese Daten kann die Überwachung im Rahmen ihrer amtlichen Kontrolltätigkeit einsehen.

Die Öko-Kontrollstellennummer signalisiert Verbrauchern, dass es sich um ein kontrolliertes Bio-Lebensmittel handelt. Biobetriebe müssen ergänzend zu ihrer Pflicht zur Rückverfolgbarkeit nachweisen können, dass ihre Lebensmittel den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Dies wird von Öko-Kontrollstellen überprüft.

Die EU-Kommission hat das Thema in mehreren Folgenabschätzungen aufgegriffen. Danach ist das Interesse der Verbraucher an zusätzlichen Herkunftsinformationen, unter anderem zu Hauptzutaten in zusammengesetzten Lebensmitteln, begrenzt. Der Arbeitsaufwand für Hersteller und auch Kontrollbehörden würde steigen, ebenso der Preis für Verbraucher. Außerdem befürchtet die EU-Kommission Auswirkungen auf den Handel mit Drittländern. Sie hält es daher für ausreichend, wenn weitere Herkunftsinformationen, etwa zu Hauptzutaten, weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen. Deshalb wird es in absehbarer Zeit keine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Zutaten in Lebensmitteln geben.

Fragen und Meldungen an Lebensmittelklarheit zeigen, dass viele Verbraucher sich für die Herkunft von Lebensmitteln und deren Zutaten interessieren und ihnen die derzeitige Kennzeichnung nicht ausreicht. Unserer repräsentativen Verbraucherforschung zufolge wünschen sich Verbraucher vor allem bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch und Milch und bei Obst und Gemüse Informationen zur Herkunft. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln sind es vor allem die vom Tier stammenden und die qualitätsbestimmenden Zutaten.

Deshalb aus Sicht von Lebensmittelklarheit die derzeitigen Kennzeichnungsvorschriften nicht aus. Herkunftskennzeichnungen sollten entsprechend den Studienergebnissen für die Hauptzutaten und die beworbenen Zutaten, also beispielsweise Milch und Kirschen in einem Kirschjoghurt, verpflichtend sein.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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BriNi
18.04.2023 - 12:06

Lebensmittelkennzeichnung: Ich habe hier gerade 1kg Dinkelweizen ungemahlen, darauf finde ich z.B. die Auskunft "abgefüllt in Deutschland" - Eu-Landwirtschaft usw. aber nichts über das Anbauland. Schade - wäre mir wichtig z.B. wg der Kürze der Transportwege - die auch innerhalb EU sehr unterschiedlich lang sind. Wo die Sache abgefüllt ist - voll uninteressant für mich als Verbraucher. Lebensmittelkennzeichnung dient immer noch der Vernebelung nicht der Klarheit, da helfen auch 100 teuere Siegel nichts. Schade!

Petra
27.01.2024 - 12:24

Gebe dir zu 100% Recht! Man kann leider nicht alles direkt vom Landwirt kaufen. Aber es wird immer dringender.

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