Fragen & Antworten

Gewürzzubereitung ohne Nährwerttabelle

Teasertitel
Gewürzzubereitung ohne Nährwerttabelle

Frage

Ich verwende seit Jahren eine bestimmte Gewürzzubereitung und hatte mich blind darauf verlassen, dass es kein Salz beinhalten würde. Klare Fehleinschätzung: Es beinhaltet leider Salz, und das auch noch an erster Stelle aufgeführt.
Müsste es nicht eigentlich als Gewürzsalz bezeichnet werden, bei einer Auflistung des Salzes an erster Stelle, bei einer Mischung aus elf verschiedenen Zutaten? Und müsste nicht eine Nährwerttabelle aufgeführt werden? Es gibt ja Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Salzmenge achten müssen.

Antwort

Gewürze und Gewürzmischungen müssen keine Nährwerttabelle tragen. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit gilt diese Ausnahme aber nicht für Gewürzsalze und Gewürzzubereitungen, da diese Produkte weitere Zutaten enthalten, die die Nährwerte verändern. Unserer Ansicht nach müssen Gewürzsalze und Gewürzzubereitungen daher eine Nährwerttabelle tragen.

Laut den Leitsätzen für Gewürze besteht eine Gewürzzubereitung aus Gewürzen und anderen geschmacksgebenden Zutaten, auch Gewürzaromen können enthalten sein. Gewürzzubereitungen sollten zudem mindestens 60 Prozent Gewürze enthalten. Ob das bei dem von Ihnen genannten Produkt der Fall ist, lässt sich anhand der Zutatenliste schwer einschätzen.

Ein Gewürzsalz hingegen erfordert gemäß den Leitsätzen nur mindestens 15 Prozent Gewürze, dafür aber mehr als 40 Prozent Salz.

In der Lebensmittelinformationsverordnung ist festgelegt, welche Lebensmittel eine Nährwerttabelle tragen müssen. Kräuter, Gewürze und Gewürzmischungen brauchen der Verordnung zufolge keine Nährwerttabelle zu tragen. Weitere Erzeugnisse mit Gewürzen sind in der Aufzählung der Ausnahmen nicht erwähnt.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) ist bei Gewürzsalzen eine Nährwertdeklaration erforderlich, da sich durch den Zusatz von Salz zu Kräutern oder Gewürzen der Nährstoffgehalt des Erzeugnisses erheblich verändert. Zur umfassenden Information der Verbraucher:innen sei daher eine Nährwertdeklaration mit Angabe des Salzgehaltes erforderlich.

Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit müsste das Gleiche auch für Gewürzzubereitungen gelten: Da diese neben Zucker und Fett auch erhebliche Salzmengen enthalten können – wie auch in dem von Ihnen geschilderten Fall –, müssen solche Produkte eine Nährwerttabelle tragen.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.8 (4 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.