So haben Hersteller reagiert:

Unzutreffende Beschreibung „Gewürzmischung“ bei Pulver aus Geschmacksverstärker korrigiert

Änderung: Der Onlineshop Perfectbite.de hat die Beschreibung „Gewürzmischung“ bei „Perfect Bite MSG“ entfernt und kennzeichnet das Pulver nun klar als Geschmacksverstärker.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Der Onlineshop perfectbite.de führte das Pulver „Perfect Bite MSG“ als „Gewürzmischung“ auf. Tatsächlich hat das Pulver nichts mit Gewürzen zu tun, denn es besteht ausschließlich aus dem Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat. Mittlerweile hat der Onlineshop die Webseite überarbeitet und kennzeichnet das Pulver klarer als Geschmacksverstärker. Bei weiteren Produktangeboten, die Lebensmittelklarheit kritisiert hat, hat die Firma die Bezeichnung im Online-Shop korrigiert, aber zeigt weiterhin das Produkt mit der alten Bezeichnung. Zusätzlich fehlen die Nährwertangaben bei den Würzmischungen.

Auf der Website „Perfectbite.de“ wird „MSG (90 g)” in der Übersicht als „Gewürzmischung“ dargestellt. Auf der Produktseite steht jedoch bei „Zutaten“ „100 % Mononatriumglutamat (E 621)”. Es handelt sich damit um einen einzelnen Zusatzstoff/Geschmacksverstärker, nicht um eine Gewürzmischung.
Diese widersprüchliche Darstellung kann Verbraucher:innen über die Art des Produkts täuschen und suggeriert ein/e „Gewürzmischung“. Zusätzlich finden sich auf der Seite allgemeine Aussagen zu „Gewürzmischungen“, die den falschen Eindruck verstärken.
Wir bitten um Prüfung und Kontaktaufnahme mit dem Anbieter, mit dem Ziel, die Kategorie zu korrigieren (z. B. „Geschmacksverstärker/Zusatzstoffe“) und irreführende Textbausteine zu entfernen.
Verbraucher aus Frettenheim vom 19.10.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Das geht gar nicht: Die Bezeichnung „Gewürzmischung“ passt nicht für ein Pulver, das keinerlei Gewürze enthält, sondern ausschließlich aus einem geschmacksverstärkendem Zusatzstoff besteht.

Darum geht’s:

Die Firma Bite Buddies beschreibt in ihrem Onlineshop Perfectbite.de verschiedene Pulver zum Würzen als Gewürzmischung, darunter das Pulver „Perfect Bite MSG“. Der kleingedruckte Text neben dem Produktangebot zeigt, dass das Pulver „100 % pures Mononatriumglutamat (MSG)“ enthält. Gewürze sind nicht enthalten. Bei Mononatriumglutamat handelt es sich um einen geschmacksverstärkenden Zusatzstoff.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmittelangeboten in Onlineshops. Danach müssen Pflichtinformationen wie die Nährwertangaben bei verpackten Lebensmitteln vor dem Kauf verfügbar sein.
Die Verordnung für Lebensmittelzusatzstoffe führt die zugelassenen Zusatzstoffe sowie Ihre Verwendung auf. Mononatriumglutamat ist als Zusatzstoff mit der E-Nummer E 621 aufgeführt.
Die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten beschreiben unter anderem die Begriffe „Gewürze“, „Gewürzmischung“ und „Würzmischung“. Danach sind „Gewürze“ Pflanzenteile, die Lebensmitteln wegen ihres natürlichen Gehaltes an Geschmacks- und Geruchsstoffen zugegeben werden. Sie werden meist in getrockneter Form verwendet. „Gewürzmischungen“ sind Mischungen, die ausschließlich aus Gewürzen bestehen. Eine „Gewürzzubereitung“ nach den Leitsätzen mindestens 60 Prozent Gewürze enthalten.
Eine „Würzmischung“ ist ein Erzeugnis, das überwiegend aus Speisesalz, Zuckerarten, Geschmacksverstärkern oder Trägerstoffen bestehen. Sie können außerdem Würzen sowie weitere Zutaten wie Hefen oder Gemüse enthalten. Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Sie beschreiben die Verkehrsauffassung der jeweils beschriebenen Produkte. Nach einer Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) dürfen Produktnamen nicht den in den Leitsätzen aufgeführten Bezeichnungen widersprechen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Den Zusatzstoff Glutamat als Gewürzmischung zu bezeichnen, ist ein falsch. Der Anbieter sollte die Angaben in seinem Onlineshop sorgfältig prüfen und Fehler umgehend korrigieren. 
Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass auch andere in der Kategorie „Gewürze“ angebotene Produkte zum Würzen keine Gewürzmischungen gemäß den Leitsätzen für Gewürze sind. Beispiele hierfür sind die Angebote „Meat Booster“ mit Salz an erster Stelle der Zutaten und „Taste of Asia“ mit Zucker und Salz an den ersten Positionen. Zusätzlich fehlen die Nährwertangaben bei den beiden Produktangeboten. 

Fazit:

Der Anbieter sollte den Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat unmissverständlich als „Geschmacksverstärker“ kennzeichnen und nicht in der Kategorie „Gewürzmischungen“ anbieten. Weiterhin sollte der Anbieter sein gesamtes Produktangebot zum Würzen prüfen und korrekt kennzeichnen. 

 

Stellungnahme der Bite Buddies oHG, Idstein

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit
Das Produkt „MSG“ ist nun nicht mehr in der Rubrik „Gewürze“, sondern unter „Würzen“ zu finden. Dort sind zukünftig alle Produkte wie Geschmacksverstärker, Würzmischungen und Gewürze. Die Label werden entsprechend überarbeitet, zukünftig steht auf der Vorder- und Rückseite „Würzmischung“ bei den entsprechenden Produkten. Die Nährwerttabellen werden auf der Website der Produkte klar ersichtlich gemacht.

Geändert

Ergebnis

Übersicht Angebot Perfect Bite, Perfectbite.de Vorher 21.10.2025, Nachher 24.11.2025
Übersicht Angebot Perfect Bite, Perfectbite.de Vorher 21.10.2025, Nachher 24.11.2025
Übersicht Angebot Perfect Bite, Perfectbite.de Vorher 21.10.2025, Nachher 24.11.2025

Der Anbieter hat die Webseite Perfectbite.de überarbeitet. Die kritisierten Produktangebote erscheinen nun in einer Kategorie „Würzen“. Das Produkt „MSG“ beschreibt der Anbieter korrekt als „Geschmacksverstärker“. Weitere von Lebensmittelklarheit kritisierte Produktangebote werden nun als „Würzmischung“ beschrieben. Dazu passt aus unserer Sicht jedoch nicht das daneben abgebildete Produkt, das beispielsweise bei „Taste of Asia“ noch die Bezeichnung Gewürzmischung trägt. Außerdem fehllen bei den Angeboten auf der Webseite die Nährwertangaben. Wegen der weiteren Kennzeichnungsmängel hat Lebensmittelklarheit die Lebensmittelüberwachung informiert.