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Falsche Zeitangaben bei Zubereitungshinweis

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Falsche Zeitangaben bei Zubereitungshinweis

Frage

Mir stellt sich schon lange die Frage, ob die Zeitangaben zur Zubereitung auf einigen Produkten überhaupt zulässig sind. Ein Beispiel: Auf der Vorderseite eines Grießbreis wird gut ersichtlich mit "in 5 Minuten fertig" geworben. Schaut man auf die Rückseite, sehe ich folgende Schritte: –– Milch aufkochen –eine Minute rühren – fünf Minuten ruhen lassen Das macht für mich sechs plus unbekannte Minuten, je nachdem wie schnell man eben die Milch aufkochen lässt. Sind solche werbenden und offensichtlich falschen Angaben überhaupt zulässig?

Antwort

Wann eine Werbung irreführend ist, regelt die Lebensmittelinformationsverordnung. Danach ist es verboten, Produkten Eigenschaften zuzusprechen, die sie nicht haben. Tatsachenbehauptungen müssen stimmen. Allerdings verbleibt in der Praxis immer ein gewisser Ermessenspielraum. Die Entscheidung über eine Irreführung ist dabei oft eine Einzelfallentscheidung von Gerichten.

Zeitangaben wie in Ihrem Beispielfall müssen natürlich stimmen. Allerdings stellt sich die Frage: Was heißt fertig? Muss der Anwender die Ruhezeit einbeziehen, oder geht es um die reine Zubereitungszeit.

Sowohl bei Rezepten als auch bei Halbfertiggerichten unterscheiden Autoren und Hersteller häufig zwischen der „Zubereitungszeit“ und den Gar- oder Ruhezeiten. Das könnte auch bei dem von Ihnen genannten Produkt der Fall sein. Unseren Recherchen zufolge schreiben einige Anbieter von Grießbrei vorne „In 5 Minuten zubereitet“ – und meinen damit offenbar die Zeitdauer, in der Hand angelegt werden muss. Auf der Rückseite ist dann der vollständige Ablauf inklusive der Ruhe- oder Quellzeit beschrieben.

Letztlich kann nur ein Gericht entscheiden, ob das von Ihnen angeführte Kennzeichnungsbeispiel in die Irre führt. 

Aus unserer Sicht sollten Hersteller abweichende oder missverständliche Angaben zur Zubereitung vermeiden. Mit Ihrer Kritik sind Sie beim Hersteller an der richtigen Adresse. Wiederholte Beschwerden führen häufig dazu, dass Anbieter die Angaben ändern.

Wenn Sie ein konkretes Produkt melden möchten, können Sie das unter „Produkt melden“ tun.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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