Dürfen Bäckereien den Preis von Brot pro 100 Gramm berechnen?
Frage
Heute war ich in einer Bäckerei, in der beim Brot nur die Grundpreise in Euro pro 100 Gramm ausgezeichnet waren. Die Gewichtsangabe am Regal fehlte, ebenso der Gesamtpreis für die Brote. Ist das rechtens?
Verbraucher:in aus Linden vom 18.08.2026
Antwort
Die Art der Preisauszeichnung ist nach Ansicht von Lebensmittelklarheit unüblich. Bei Brot werden die Preise üblicherweise pro Stück mit einer Gewichtsangabe wie 750 Gramm berechnet. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Angabe des Grundpreises pro 100 Gramm unüblich und nicht zulässig.
Unverpackte Brote an der Bäckertheke werden üblicherweise pro Stück mit „gleichem Nenngewicht“ verkauft. Die Bäckerei muss in diesem Fall das Gewicht, zum Beispiel 750 Gramm, angeben. Das Brot wird aber nicht ausgewogen, sondern die Preise beziehen sich auf einen 750-Gramm-Laib Brot. Die Bäckerei muss sicherstellen, dass die Brote im Durchschnitt 750 Gramm wiegen. Einzelne Brote dürfen etwas weniger wiege. Die Abweichung ist aber begrenzt. Ein Ein-Kilogramm-Brot muss beispielsweise mindestens 970 Gramm wiegen.
Größere Bäckereiketten sind verpflichtet, zusätzlich den Grundpreis der Brote anzugeben. Bei Brot ist nach Ansicht von Lebensmittelklarheit hier die Angabe pro Kilogramm üblich. Dies ist unter anderem auch die Auffassung des Sozialministeriums Sachsen.
Was gilt, wenn die Bäckerei nur den Grundpreis angibt?
Zeichnen Bäckereien ausschließlich den Grundpreis und nicht den Stückpreis aus, müssen sie das Brot auswiegen, um den Endpreis zu bestimmen. Auch hier muss der Grundpreis nach Ansicht von Lebensmittelklarheit pro Kilogramm berechnet werden.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Angabe des Grundpreises pro 100 Gramm unüblich und damit unzulässig. Anbieter sollten bei Brot – wie verkehrsüblich – den Endpreis sowie den Grundpreis pro Kilogramm angeben.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
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