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Brötchen ohne Gewichtsangabe

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Brötchen ohne Gewichtsangabe

Frage 

Mir ist aufgefallen, dass die Größe von Brötchen, Ciabatta und ähnlichem in den verschiedenen Supermärkten schwankt. Im Gegensatz zu Brot ist hier aber keine Gewichtsangabe deklariert, die einen Vergleich ermöglichen könnte. Ist das so zulässig?

Antwort

Ja, wenn die Brötchen oder das Ciabatta ohne Verpackung verkauft werden, ist das zulässig. In diesem Fall ist der Verkauf – und damit die Preisangabe – pro Stück erlaubt, ebenso bei Brezeln oder Kuchenstücken. 

Unverpackte Brötchen und Brote bis 250 Gramm müssen nicht nach Gewicht gekennzeichnet werden. Die Preisangabe erfolgt dann pro Stück. Dasselbe gilt auch für andere unverpackte Backwaren, die nicht nach Gewicht verkauft werden, beispielsweise für Brezeln, Croissants oder Kuchenstücke. Das ist in der Fertigpackungsverordnung festgelegt. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit entspricht der Verkauf von Brötchen unbekannten Gewichts der gängigen Praxis und hat bislang nur zu wenigen Anfragen oder Beschwerden geführt. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
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