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Deutsches versus Bayerisches Reinheitsgebot

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Deutsches versus Bayerisches Reinheitsgebot

Frage

Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen Reinheitsgebot und dem bayrischen Reinheitsgebot? Ist eventuell im bayrischen Reinheitsgebot das Filtern und haltbarer machen durch PVPP nicht zulässig? Meine bayrischen Biere sind alle ca. 6 Monate haltbar. Filtriert und unfiltriert.

Antwort

Tatsächlich gibt es nur ein Reinheitsgebot, das zunächst nur in Bayern galt. Es stammt aus dem Jahr 1516 und ist keine gültige Rechtsvorschrift. Es beinhaltete zunächst die Vorgabe, dass Bier nur aus den Zutaten Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf. Im Laufe der Zeit wurde es erweitert, beispielsweise wurde Weizen als Getreideart für obergäriges Bier zugelassen. Diese Vorgaben wurden in das vorläufige Biergesetz übernommen. In der EU-Zusatzstoffverordnung ist zudem festgelegt, dass bei Bier mit dem Hinweis auf das Deutsche Reinheitsgebot als Zusatzstoffe nur Treibgase zugelassen sind.    

Laut dem vorläufigen Biergesetz sind auf Antrag allerdings auch Ausnahmen vom „Reinheitsgebot“ zulässig, und zwar für „besondere Biere“ sowie für Biere, die zur Ausfuhr bestimmt sind. Für die Zulassung von Ausnahmen sind die Behörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. In allen Bundesländern außer Bayern, ist es demnach möglich, auf Antrag sogenannte besondere Biere, abweichend vom Reinheitsgebot herzustellen. Dies können beispielsweise Biere mit dem Zusatz von Gewürzen, Zucker oder weiteren Zutaten sein. In Bayern ist dies nicht möglich. Verstöße gegen dieses „Bayerische Reinheitsgebot“ werden vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit konsequent verfolgt. 

Der Zusatzstoff Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP oder E1202) wird als Verarbeitungshilfsstoff eingesetzt, um Trübstoffe aus dem Bier zu entfernen. Da der vollkommen wasserunlösliche Stoff anschließend wieder entfernt wird, braucht er nicht deklariert zu werden. Der Einsatz dieses Verarbeitungshilfsstoffes ist unabhängig vom Reinheitsgebot zulässig.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Christof Hoppe
14.05.2022 - 20:12

Kauft Bio Biere und kauft keine konventionellen mehr ! Das wirkt !

MfG
C. Hoppe

J.F.Faulhaber
25.06.2021 - 06:55

Die Liste der nicht zu kennzeichnenden "zugelassenen" Zusatzstoffe weist über 50 Positionen aus: Das"Reinheitsgebot" ob bayerisch oder deutsch ist reines "Storytelling": Aktivkohle, Algenmehl, Asbest, Baumwolle, Bentonite, Blausäure, Calciumchlorid,Calciumsulfat, Cellulose, Chlordioxid, Ethanol, Essigsäure, Fungizide, Gesteinsmehl, Hanf, Hausenblase, Hexan, Holzspäne,Honig, Hopfenextrakt, Hopfenpulver, Hypochlorid, Kalkmilch, Kieselgel, Kieselgur, Kochsalz, Kohlendioxid, Kohlensäure, Methylenchlorid, Milchsäure, Naturpyrethrum, Ozon, Perlite, Phosphin, Polyvenilpolypyrrolodon, Pyrethrum, Rohfrucht, radioaktive Strahlen, Schwefel, Schwefelsäure, Silikon, Sulfit, Zink, Zucker, Zuckercouleur. All diese "Zusatzstoffe" sind "erlaubt". Prost! [Link von Redaktion entfernt]

S. Kirsten
16.09.2022 - 08:46

Vielen Dank für die Infos 👌👁️🎱

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