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Darf ein Anbieter das MHD verlängern?

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Darf ein Anbieter das MHD verlängern?

Frage

Ich habe von einem Online-Händler Tiefkühlware am 24.01.24 erhalten. Beim Auspacken habe ich bei den Desserts gesehen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vom 01.08.2023 mit einem neuen MHD bis 02.2024 überklebt wurde. 

Die Firma rief mich heute an, um mir mitzuteilen, dass sie das MHD nach Rücksprache mit dem Hersteller verlängert haben. Das war beim Kauf auf der Homepage bei dem Produkt nicht angegeben, was die Firma jetzt im Nachhinein ändern möchte. Für mich eine Täuschung, da ich frische Produkte erwarte und die Firma ja ausschließlich mit Lebensmitteln handelt. 

Antwort

Grundsätzlich ist es zulässig, dass ein Händler das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eines Lebensmittels verlängert, wenn er dies begründen kann und seine Sorgfaltspflicht beachtet. Er ist dann für die Sicherheit und Qualität des Lebensmittels verantwortlich. Ein verlängertes MHD allein ist daher kein Reklamationsgrund, solange die gelieferte Ware einwandfrei ist. 

In der Regel legen Hersteller die Dauer des Mindesthaltbarkeitsdatums fest, indem sie beispielsweise Lagerungsversuche durchführen und dann über die Lagerdauer kontrollieren, wie lange das Produkt seine Qualität behält. Häufig sind Lebensmittel noch länger nach Ablauf dieses Datums genießbar. 

Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Händler Informationen auf Lebensmitteln, beispielsweise das MHD, grundsätzlich nur dann ändern, wenn dies Verbraucher:innen nicht täuschen kann und die Sicherheit des Lebensmittels nach wie vor gewährleistet ist. Händler sind für jede Änderung, die sie vornehmen, verantwortlich. 

Mit der Frage, ob es zulässig ist, das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels zu verlängern, hat sich der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) beschäftigt. Der Expertenkreis kam zu dem Schluss, dass eine Änderung des Datums möglich ist, wenn die Anbieter dabei ihre Sorgfaltspflicht beachten und das neue Datum entsprechend begründen können. Sie übernehmen damit allerdings die volle Verantwortung für die Richtigkeit der geänderten Information. 

Ein verlängertes MHD allein ist aus rechtlicher Sicht also kein Reklamationsgrund. Wenn Sie jedoch eine geschmackliche oder sonstige Beeinträchtigung der Qualität feststellen, können Sie die Ware reklamieren und einwandfreien Ersatz fordern. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit macht es einen unseriösen Eindruck, wenn das MHD nachträglich überklebt wird. Im konkreten Fall können Kund:innen durchaus Zweifel haben, dass das Dessert nach Ablauf des ursprünglichen MHD noch einwandfrei ist und der vorgesehenen Qualität entspricht. Wir fordern, dass das MHD vom Hersteller auf Grundlage von Lagerungsversuchen sachgerecht ermittelt und festgelegt wird, sodass sich eine nachträgliche Änderung erübrigt.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Micha
16.05.2024 - 13:10

Verbraucherschutz schütz die Lebensmittelindustrie vor dem Verbraucher.

Das auch Händler die Verbraucher über den Tisch ziehen, ist ja auch nichts neues.

Wenn das Produkt dann doch verdorben ist, wird der Verbraucher keine Chance haben, den Verkäufer zu Rechenschaft zu ziehen, da man als Kläger seine Behauptung beweisen muss. Der Verkäufer wird einfach "falsche Lagerung" sagen und muss das nicht beweisen.

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