Kurzes Mindesthaltbarkeitsdatum bei Cola
Frage
Mir ist aufgefallen, dass eine bekannte Marken-Cola eine sehr kurze Mindesthaltbarkeit aufgedruckt hat. Die Flaschen sind gerade einmal drei Monate haltbar, während Konkurrenzprodukte ein MHD von ca. einem Jahr aufweisen. Ich habe das bei verschiedenen Supermärkten beobachtet. Gibt‘s da keine Regelung?
Verbraucher aus München
Antwort
Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird vom Hersteller festgelegt. Er ist verantwortlich dafür, dass das Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung bis zu diesem Datum qualitativ einwandfrei ist. Eine gesetzliche Regelung für bestimmte Produktgruppen, wie lange sie haltbar sein müssen, gibt es nicht.
Nach Herstellerinformationen ist Cola mindestens sechs Monate haltbar. Die Haltbarkeit hängt unter anderem von den Inhaltsstoffen und von der Verpackung ab. Beispielsweise hält sich Cola mit Zucker länger als Cola mit Süßungsmitteln, wie Cola light. Getränke in PET-Flaschen haben eine kürzere Haltbarkeit als Getränke in Glasflaschen.
Vorgaben, wie lange ein Lebensmittel beim Verkauf noch haltbar sein muss, gibt es nicht. Anbieter dürfen im Geschäft sogar Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verkaufen. Laut mehreren Gerichtsurteilen müssen sie das abgelaufene Datum in diesem Fall aber deutlich kennzeichnen.
Ist das Lebensmittel qualitativ einwandfrei und das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht erreicht, wird es schwierig, das Lebensmittel zu reklamieren. Wenn Sie die geringe Haltbarkeit kurz nach dem Kauf feststellen, lohnt es sich aber, beim Händler nachzufragen. Er wird das Produkt gegebenenfalls umtauschen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit können Verbraucher:innen bei gut lagerfähigen Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, H-Milch, Nudeln oder Süßwaren eine übliche Haltbarkeit erwarten, denn solche Produkte werden häufig auf Vorrat gekauft. Mindesthaltbarkeitsdaten befinden sich meist kleingedruckt an unterschiedlichen Stellen auf der Verpackung.
Aus unserer Sicht sollten Händler Produkte mit unüblich kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum daher kenntlich machen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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