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Bei unter 7 Grad mindestens haltbar bis …

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Bei unter 7 Grad mindestens haltbar bis …

Frage 

Mein Patenkind hat mich folgendes gefragt:

Wann muss ein Produkt den obigen Hinweis enthalten? (bei unter +7°C mindestens haltbar bis: siehe Boden). Ist dies gesetzlich vorgeschrieben?

Oder ist es der Hersteller/Produzent, der sich dazu entscheidet?

Zum Beispiel beim Senf: Die meisten Anbieter kühlen den Senf nicht. Wiederum andere Produzenten haben diesen Hinweis. Ich finde die Frage interessant und konnte sie nicht beantworten. Wir hoffen, dass Sie es uns sagen können.

Antwort 

Für den von Ihnen genannten Aufbewahrungshinweis gibt es in der Lebensmittelinformationsverordnung keine speziellen Vorgaben. Die Verordnung gibt lediglich vor, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum durch eine Beschreibung der Aufbewahrungsbedingungen ergänzt werden muss, deren Einhaltung die angegebene Haltbarkeit gewährleistet. Diese Aufbewahrungsbedingungen legt der Hersteller fest. 

Grundsätzlich ist der auf der Verpackung genannte Lebensmittelunternehmer – häufig ist das der Hersteller – verantwortlich für die Sicherheit des Lebensmittels. Er legt das Mindesthaltbarkeitsdatum und gegebenenfalls die dazugehörigen Aufbewahrungsbedingungen fest.

Wenn bei Senf die Aufbewahrungsbedingungen ähnlicher Produkte unterschiedlich sind, kann das verschiedene Gründe haben: Möglicherweise unterscheiden sich die Produkte in der Zusammensetzung, beispielsweise im Anteil an Wasser, Essig, Salz oder Zucker. Insbesondere Essig ist für die lange Haltbarkeit von Senf verantwortlich. Es ist aber auch möglich, dass ein Hersteller bei ungekühlter Lagerung seines Produkts leichte Qualitätsverluste in Farbe oder Geschmack festgestellt hat. Senf verliert bei längerer Lagerung nämlich an Geschmack und Farbe. Einige Hersteller sichern sich daher ab und drucken die Aufbewahrungsbedingungen auf.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Markus Weck, Kulinaria Deutschland e.V.
14.11.2022 - 14:39

Dieser Forenbeitrag ist aus unserer Sicht merkwürdig, denn Produkte, bei denen im Zusammenhang mit dem MHD ein Temperaturhinweis (z.B. „bei unter 7°C mindestens haltbar bis…“) gegeben wird, werden im Handel im Kühlregal abgegeben. Bei Senf ist das üblicherweise nicht der Fall. Scheinbar wurde hier der Aufbewahrungshinweis vor dem Öffnen mit dem Aufbewahrungshinweisen nach dem Öffnen (z.B. „Nach Anbruch bitte kühl aufbewahren.“) verwechselt. Die rechtliche Würdigung ist korrekt, aber Senf dürfte als Beispiel ungeeignet sein, denn es handelt sich - soweit wir das überblicken können - nicht um ein kühlpflichtiges Produkt. Lediglich nach dem Öffnen sollte Senf kühl gelagert werden, um Qualitätseinbußen zu vermeiden. Solche Hinweise finden sich dann auch auf vielen Senfverpackungen.

Ruth Breuer von der Historischen Senfmühle aus Monschau
11.11.2022 - 08:48

Ich habe im Juli 2020 aus einer Haushaltsauflösung einen ungeöffneten Tomatensenf unserer Senfmühle mit Haltbarkeitsdatum 1.8.2006 bekommen, der im kühlen Keller gestanden hatte. Er sah zugegebenermaßen nicht mehr so appetitlich aus, weil er angetrocknet war und eine seltsame Farbe angenommen hatte. "Zum Spaß" habe ich ihn in ein Lebensmittellabor eingeschickt.

Ergebnis: er war absolut in Ordnung und hätte noch verzehrt werden können!!

Aufgrund der chemischen Zusammensetzung kann Senf eigentlich nicht "schlecht" werden, vorausgesetzt man hat nicht mit einem verschmutzten Löffelchen aus dem Behälter entnommen.

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