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Bambusfasern in veganem Fleischsalat

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Bambusfasern in veganem Fleischsalat

Frage 

Im Handel gibt es einen „veganen Fleischsalat“, der mit dem Hinweis „auf Basis von Rapsöl und Bambusfasern“ gekennzeichnet ist. Nach meinem Kenntnisstand gelten „Bambusfasern“ im Gegensatz zu einigen anderen Pflanzenfasern als Novel Food und sind daher in Europa nicht verkehrsfähig. 

Können Sie erklären, warum bei dem Produkt Bambusfasern nicht nur in der Zutatenliste, sondern auch noch in der Bezeichnung genannt werden?

Antwort 

Ob die Bambusfasern in dem von Ihnen genannten Produkt als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gelten, lässt sich nicht allein anhand der Kennzeichnung beurteilen. Der Hinweis „auf Basis von Rapsöl und Bambusfasern“ soll vermutlich die Ersatzzutaten für den Fleischanteil kennzeichnen.

Als „neuartig“ gelten Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Sie müssen auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft und zugelassen werden. 

Bestimmte Teile des Riesenbambus (Dendrocalamus asper) werden schon lange als Lebensmittel verzehrt, beispielsweise als Bambussprossen. Sie gelten nicht als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) und dürfen grundsätzlich in Lebensmitteln eingesetzt werden.

Anders sieht es dagegen mit aus dem Bambusstamm gewonnenen Fasern aus, die möglicherweise stärker verarbeitet wurden. Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat in einer Stellungnahme im Jahr 2019 festgehalten, dass bei Pflanzenfasern – außer bei natürlich vorkommenden Ballaststoffen wie Pektin in Äpfeln – stets geprüft werden muss, ob es sich um Novel Food handelt. Ob die Fasern in dem von Ihnen genannten Produkt als Novel Food gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise vom Verarbeitungsgrad. Die Frage der Zulässigkeit lässt sich daher nicht allein anhand der Kennzeichnung beurteilen, sondern muss chemisch-analytisch von der Lebensmittelüberwachung geprüft werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Bei veganen und vegetarischen Fleischersatzprodukten sollten Anbieter an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar auf die maßgeblich ersetzende Zutat hinweisen. Dies ist in den Leitsätzen für vegetarische und vegane Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs beschrieben. 

Der Hinweis „auf Basis von Rapsöl und Bambusfasern“ auf dem von Ihnen beschriebenen Lebensmittel soll vermutlich die Ersatzzutaten für den Fleischanteil kennzeichnen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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