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Werbung mit "Fleisch aus Pflanzen"

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Werbung mit "Fleisch aus Pflanzen"

Frage

Ein Hersteller bewirbt sein Produkt als "Fleisch aus Pflanzen"! Ist der Begriff "Fleisch" nicht ganz klar in den Leitsätzen beschrieben, als „...aus geschlachteten warmblütigen Tieren, das für den menschlichen Verzehr gedacht ist“? Habe ich da einen Denkfehler?

Antwort

Der Begriff „Fleisch“ ist zwar in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse beschrieben, jedoch nicht rechtlich geschützt. Hersteller können daher unserer Ansicht nach grundsätzlich „Fleisch aus Pflanzen“ anbieten, die Bezeichnung konkreter Produkte sollte jedoch mehr Informationen enthalten.

Der Begriff „Fleisch“ ist keine geschützte Bezeichnung. Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches ist „Fleisch“ beschrieben als „alle Teile von geschlachteten oder erlegten warmblütigen Tieren, die zum Genuss für Menschen bestimmt sind.“ Rechtsverbindlich sind die Leitsätze allerdings nicht.

Im Dezember 2018 hat die Deutsche Lebensmittelbuchkommission auch Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs veröffentlicht.

Hierin gibt es besondere Beurteilungsmerkmale für Ersatzprodukte, die sich an Fleisch und Fleischerzeugnisse anlehnen. Darin steht, wie diese bezeichnet werden sollten. Unproblematisch sind danach beispielsweise Bezeichnungen, wie  „Gulasch“, „Schnitzel“ oder „Frikadellen“ während die Bezeichnungen „Steak“ oder „Filet“ nur in Ausnahmefällen geeignet sind. Dagegen sind Bezeichnungen, die sich auf „Fleisch“ allgemein beziehen, wie „veganes Fleisch“ oder „vegetarisches Fleisch“ dort für Ersatzprodukte gar nicht aufgeführt.

Wir gehen deshalb davon aus, dass dann nur die allgemeinen Ausführungen der Leitsätze gelten. So sollten Ersatzprodukte zum Beispiel eindeutig als „vegetarisch“ oder „vegan“ gekennzeichnet sein und im Hauptsichtfeld die Ersatzzutat angeben.

„Fleisch aus Pflanzen“ halten wir als Bezeichnung für zu ungenau, da hieraus weder der vegane Charakter hervorgeht noch die Ersatzzutat oder der Verwendungszweck.

Als ergänzende Werbeangabe für Produkte oder eine Produktpalette ist es aus unserer Sicht akzeptabel.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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uli von Halberbracht
18.03.2024 - 13:17

"Fleisch aus Pflanzen" ist für mich genau so, als ob man Kaffesurogatextrakt als Kaffe bezeichnen würde.
Das hat meiner Meinung keinerlei gemeinsame Komponenten und wird deshalb irregulär verwendet

Nelly
18.05.2021 - 21:28

Insbesondere in Bezug auf TV-Werbung mit so eingängigen Slogans wie "Fleisch aus Pflanzen" sollte man auch den Effekt auf Kinder nicht unberücksichtigt lassen, d.h. die Fehlvorstellung, die bei ihnen entsteht und hängenbleibt.
Im Zusammenhang mit Süßigkeiten (z.B. die lila Kuh oder Gummibärchen, die auf Bäumen wachsen) wird darüber häufig diskutiert. Hier entstehen jetzt weitere Fehlvorstellungen, die dem veganen Gedanken sogar entgegenstehen können: Wer davon ausgeht, dass Fleisch ohnehin aus Pflanzen besteht, wird / muss sich nicht kritisch / verantwortungsbewusst mit seinem Fleischkonsum (inkl Aufzucht-, Haltungsbedingungen etc) Gedanken machen.

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