Fragen & Antworten

Bunte Osterhasen aus gefärbter Schokolade

Teasertitel
Bunte Osterhasen aus gefärbter Schokolade

Frage

Ich habe Schoko-Osterhasen gesehen. Das Produkt wird vorne als "Schoko Häschen grün/blau/rosa" beworben. Hinten auf der Zutatenliste findet sich die Bezeichnung "weiße Schokolade mit färbenden Pflanzenkonzentraten,...". In einer Chocolaterie wurde mir erzählt, dass Schokolade laut gängigen Verordnungen nicht eingefärbt werden darf. Das Häschen gibt es in drei Farben (blau, grün, rosa). Wie verhält es sich daher bei diesem Produkt? Ist es zugelassen, die weiße Schokolade zu färben? Und darf sich das Produkt "Schoko Häschen grün/blau rosa" nennen?

Antwort

Farbstoffe sind in Schokolade verboten. Durch Zutaten wie Gewürze und Fruchtbestandteile kann weiße Schokolade aber eine besondere Farbe erhalten.

Farbstoffe gehören zu den Zusatzstoffen, deren Zulassung und Verwendung EU-rechtlich geregelt sind. Für Schokolade sind keine Farbstoffe zugelassen.

Schokolade darf nach der Kakao-Verordnung aber neben den für Schokolade typischen Zutaten – für weiße Schokolade Kakaobutter, Milchbestandteile und Zucker – weitere Zutaten enthalten. Gewürze wie Safran, Konzentrate von Fruchtsäften wie Holunder und Aronia oder Rote-Beete-Saft oder-pulver sind somit erlaubt und können weißer Schokolade eine besondere Farbe verleihen.

Die Angabe „Schoko-Häschen grün/blau/rosa“ ist lediglich als Produktname zu verstehen. Es handelt sich dabei nicht um die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung des Produktes, aus der die Art des Lebensmittels hervorgehen muss. Produktnamen können Fantasiebezeichnungen sein, dürfen aber Verbraucher nicht täuschen. Die Bezeichnung „Weiße Schokolade mit färbenden Pflanzenkonzentraten“ macht aus unserer Sicht deutlich, dass es sich

  1. um weiße Schokolade handelt und
  2. weitere Zutaten enthalten sind, die zum Färben dienen und nicht etwa für eine besondere Geschmacksrichtung.

Aus unserer Sicht gibt es keine Anzeichen für Mängel bei der Zusammensetzung oder der Bezeichnung der Schoko-Häschen. Voraussetzung für die Verwendung von färbenden Pflanzenkonzentraten ist allerdings, dass es sich um klassische Zutaten und nicht um Zusatzstoffe handelt. Anhand der Kennzeichnung ist das in der Regel nicht zu erkennen, aber die Lebensmittelüberwachung überprüft die rechtliche Zuordnung solche Extrakte.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.8 (29 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.