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Orangensaft aus Konzentrat

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Orangensaft aus Konzentrat

Frage

Auf der Vorderseite eines Getränks steht „100% Orange“, was suggeriert, dass es sich um einen Saft und nicht um einen Nektar handelt. Auf der Zutatenliste steht dann, dass es sich um 100% Orangensaftkonzentrat handelt. Das ist doch täuschend, oder?

Antwort

Bei dem von Ihnen geschilderten Produkt handelt es sich um 100-prozentigen Orangensaft, der aus Orangensaftkonzentrat hergestellt wurde.

Fruchtsaft besteht immer zu 100 Prozent aus Frucht. Er kann direkt aus den Früchten gewonnen oder aus Konzentrat hergestellt werden.

Bei Fruchtsaft aus Konzentrat entzieht der Hersteller – in der Regel am Ort der Ernte – dem frisch gepressten Saft unter Vakuumbedingungen Aroma und Wasser. Der Fruchtsaft wird dabei auf circa ein Sechstel seines ursprünglichen Volumens konzentriert. Nach dem Transport zur Abfüllanlage werden Konzentrat und Aroma wieder zusammengefügt und mit Trinkwasser rückverdünnt (rekonstituiert). Das Aroma muss nicht das zuvor entzogene sein, sondern nur aus derselben Fruchtart stammen. Der Hersteller darf dabei nur die Menge an Wasser zugeben, die dem Saft zuvor entzogen wurde. Dadurch entsteht ein Saft, der dem ursprünglichen Saft in Punkto Inhaltsstoffen, Fruchtgehalt und Aroma gleicht.

Die Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung schreibt vor, wie ein Fruchtsaft beschaffen sein und wie er gekennzeichnet werden muss. Ein direkt gepresster Saft wird als „Fruchtsaft“, zum Beispiel als „Orangensaft“ bezeichnet. Ein Fruchtsaft aus Konzentrat muss als „Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat“ bezeichnet werden. Die Bezeichnung findet sich bei vielen Getränken allerdings nur klein auf der Seite oder Rückseite der Verpackung. Anbieter von direkt gepressten Säfte ergänzen häufig auf der Vorderseite den Hinweis „Direktsaft“.

Die Angabe „100% Orange“ auf der Vorderseite ist unserer Ansicht nach sowohl für Direktsäfte als auch für Säfte aus Konzentrat zutreffend und zulässig, wenn keine weiteren Inhaltsstoffe hinzugefügt wurden.  

Nicht zu verwechseln sind Fruchtsäfte mit Fruchtnektaren. Nektare enthalten neben Fruchtsaft auch Wasser und Zucker oder Süßungsmittel. Die Angabe „100 % Orange“ wäre hier unzutreffend und irreführend.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Durchschnitt: 4.8 (24 Stimmen)
Maxi
04.06.2023 - 20:30

Woher weiß man beim Konzentrat, wie viel Wasser ursprünglich enthalten war und damit wieder zugefügt werden darf? Steht das auf dem 1000-Liter-Fass aus Brasilien? Wer überprüft das? Da öffnet man Betrügern Tür und Tor. Und welches Wasser wird zugefügt? Leitungswasser, welcher Qualität? Unglaublich.

Redaktion Lebensmittelklarheit
06.06.2023 - 16:13

Für die Rückverdünnung (Rekonstitution) von Fruchtsäften gibt es genaue Vorgaben, die in der Fruchtsaftverordnung festgelegt sind. Beispielsweise sind für Säfte aus Konzentrat bestimmte Brixwerte festgelegt, die als Maß für die lösliche Trockensubstanz gelten. Zudem muss die Rückverdünnung mit Trinkwasser erfolgen, das die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt. Die Lebensmittelüberwachung überprüft stichprobenartig, ob die Vorgaben eingehalten werden. 

Micha Necker
19.09.2021 - 10:01

Super erklärung

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