So haben Hersteller reagiert:

Werbung „55 % Direktsaft“ für Fruchtsaftschorle auf Instagram entfernt

Obwohl die Schorle 50 Prozent Direktsaft enthält, warb die Kelterei Nagler mit 55 Prozent Direktsaft. Cranberry- und Heidelbeersaft stammen jedoch aus Konzentrat.
Geändert

Die Firma hat das Produkt mit den kritisierten Aussagen/Bildern aus dem Handel genommen.

In den sozialen Medien bewarb die Kelterei ihre Fruchtsaftschorle „Apfel + Cranberry Heidelbeere“ mit dem Hinweis „55 % Direktsaft“. Tatsächlich enthält die Schorle 55 Prozent Fruchtsaft, aber nicht 55 Prozent Direktsaft. Nur der Apfelsaft ist ein Direktsaft. Cranberry und Heidelbeere stammen aus Konzentraten.
Die Firma hat den kritisierten Beitrag auf Instagram gelöscht.

Es wird auf Instagram mit Geschmack aus Direktsaft geworben und die Nagler Fruchtsaftschorle Apfel + Cranberry-Heidelbeere abgebildet. Die eingesetzten Säfte stammen aber zum Teil aus Konzentraten, die Werbung ist somit irreführend, da man zunächst annimmt, alle enthaltenen Säfte sind Direktsäfte. Ein Blick ins Produktdatenblatt zeigt aber, dass Cranberry und Heidelbeere aus Konzentraten stammen. 

Verbraucher aus Regensburg vom 18.06.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige

Die Kelterei wirbt in sozialen Medien mit „55 % Direktsaft“ für die Fruchtsaftschorle. Doch das trifft laut Zutatenverzeichnis des Herstellers nicht zu. 

Darum geht’s:

Im Beitrag auf Instagramm wirbt die Firma Nagler ihren Fruchtsaft. Prominent ist auf der Abbildung „55 % Direktsaft“ zu sehen. In der Beschreibung steht: „Unsere Apfel+ Cranberry-Heidelbeere ist kein bisschen künstlich – sondern vollgepackt mit echtem Geschmack aus Direktsaft.“ 
Im Artikel-Datenblatt auf der Website bezeichnet die Firma Nagler das Getränk als Fruchtsaftschorle. Diese besteht zu 50 Prozent aus Apfelsaft, 3 Prozent Cranberrysaft aus Cranberrykonzentrat und 2 Prozent Heidelbeersaft aus Heidelbeersaftkonzentrat. 


Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), der auch für die Werbung gilt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Werbung muss stimmen. Dass die Werbung in den sozialen Medien nicht zutrifft, erfahren Verbraucher:innen in diesem Fall erst, wenn sie das Zutatenverzeichnis lesen. 

Fazit:

Die Firma sollte nicht mit „55 % Direktsaft“ werben, wenn nur 50 Prozent Apfel-Direktsaft enthalten sind.

Stellungnahme der Nagler GmbH, Regensburg

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

Die Firma teilt mit, dass die Kritik berechtigt ist. Korrekt ist die Formulierung „mit 55% Fruchtgehalt", wie sie auch auf dem Produktetikett ausgelobt ist.
Die Firma bedauert den Fehler und hat den lnstagram-Post entfernt.

Ergebnis

Der Anbieter hat den Beitrag auf Instagram entfernt.