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Omega-3-Öl mit einem hohen Anteil an Omega-6-Fettsäuren

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Omega-3-Öl mit einem hohen Anteil an Omega-6-Fettsäuren

Frage:

Verschiedenen Quellen des Internets, kann man entnehmen, dass es ein gesundes, anzustrebendes Ziel ist, Nahrungsmittel mit einem Balance-Verhältnis von „Omega-6/Omega-3“ von etwa 3:1 zu sich zu nehmen. Jetzt versuchen einige Lebensmittelhersteller Produkte in den Handel zu bringen, die das Schlagwort "Omega-3" im Namen tragen und den überwiegenden Anteil von Omega-6-Fettsäuren vernachlässigen, negieren. Das ist aus meiner Sicht Verbrauchertäuschung.

Antwort

Für die Werbung mit Omega-3-Fettsäuren gibt es Rechtsvorschriften, die Mindestmengen an Omega-3-Fettsäuren fordern. Sie berücksichtigen allerdings nicht das Verhältnis zwischen Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren.

Für Omega-3-Fettsäuren sind verschiedene gesundheitsfördernde Wirkungen nachgewiesen. Sie tragen zu einem normalen Blutdruck, normalen Blutfetten – Cholesterin und Triglyceriden – und einer normalen Herzfunktion bei.

Für die Werbung mit dem Gehalt an Omega-3-Fettsäuren gibt es entsprechend der „Health-Claims-Verordnung“ zwei zulässige Angaben:

  • „Quelle von Omega-3-Fettsäuren“ und
  • „Mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren“.

Lebensmittel mit diesen Angaben müssen Mindestgehalte an Omega-3-Fettsäuren enthalten. Ein anderer Wortlaut ist möglich, sofern er für Verbraucher gleichbedeutend ist.

Der Produktname „Omega-3-Öl“ entspricht nach unserer Auffassung der Angabe „Mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren“.

Pflanzenöle enthalten die Omega-3-Fettsäure Alpha-Linolensäure. Für diese Fettsäure gilt: Wirbt ein Anbieter mit einem hohen Omega-3-Fettsäuregehalt, so muss das Lebensmittel mindestens 0,6 g Alpha-Linolensäure pro 100 g und pro 100 kcal enthalten.

Beispiel: Ein Pflanzenöl enthält pro 100 Gramm 11 Gramm Alpha-Linolensäure. Der Brennwert beträgt 820 kcal.

  1. Die Vorgabe von mindestens 0,6 g Alpha-Linolensäure pro 100 g ist ganz klar erfüllt.
  2. Das Beispielprodukt enthält pro 820 kcal 11g Alpha-Linolensäure. Berechnet auf 100 kcal sind die 1,3 g Alpha-Linolensäure. Auch die Mengenvorgabe bezüglich des Energiegehalts wird damit erfüllt.

Die Angabe ist somit zulässig.

 

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Verhältnis zwischen Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren in der Ernährung entscheidend für die positive Wirkung der Omega-3-Fettsäuren ist. Die gemeinsamen Referenzwerte von Deutschland, Österreich und Schweiz empfehlen ein Verhältnis von Omega-6- Fettsäuren zu Omega-3-Fettsäuren von 5:1.

Ein Pflanzenöl kann neben Omega-3-Fettsäuren auch viele Omega-6-Fettsäuren enthalten, so dass es das empfohlene Verhältnis nicht erreicht, aber trotzdem mit der Angabe „Mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren“ werben darf.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist Ihre Kritik durchaus berechtigt. Das Problem sind die Rechtsvorgaben für die Werbung mit Omega-3-Fettsäuren, die das Fettsäureverhältnis nicht berücksichtigen, obwohl dies aus gesundheitlicher Sicht wichtig ist

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Duskykiwi
10.05.2019 - 13:20

Zudem ist erwähnenswert, dass der Gehalt an Omega-6-Fettsäuren meines Wissens nach nicht deklariert werden DARF. Demzufolge dürfte der Hersteller gar nicht auf den Etiketten auf den Omega-6-Gehalt verweisen, selbst wenn er das gerne möchte. In diesem Fall wäre Ihre Kritik an den Gesetzgeber zu richten und nicht an den Hersteller, der sich nur an geltendes Recht hält.

Redaktion Lebensmittelklarheit
16.05.2019 - 09:15

Innerhalb der Nährwertkennzeichnung ist es tatsächlich nicht möglich, den Anteil an Omega-6-Fettsäuren anzugeben. Einige Hersteller kennzeichnen die Fettsäureanteile separat von der Nährwertkennzeichnung. Wenn sie Omega-3-Fettsäuren ausloben, müssen sie den Anteil an diesen Fettsäuren im selben Blickfeld wie die Nährwertkennzeichnung angeben. Die reine Angabe zum Gehalt an Omega-6-Fettsäuren ist nach unserer Auffassung erlaubt. Unsere Kritik betrifft die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung zu den Angaben über Omega-3-Fettsäuren. Hier wäre aus unserer Sicht eine Änderung notwendig, die die Relation der Fettsäuren berücksichtigt.

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