Nährwertkennzeichnung bei Apfelsaft
Frage
Muss ein Apfel-Direktsaft auf dem Etikett eine Nährwerttabelle haben?
Antwort
Ja, als verarbeitetes Lebensmittel muss Apfelsaft eine Nährwerttabelle tragen.
Grundsätzlich schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung für verpackte Lebensmittel eine Nährwertkennzeichnung vor.
Zwar sind unverarbeitete Erzeugnisse und auch verarbeitete Erzeugnisse, die lediglich einer Reifungsbehandlung unterzogen wurden von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung befreit. Die Herstellung von Apfelsaft ist jedoch mehr als nur eine Reifungsbehandlung. Allein durch den Pressvorgang erfährt der Ausgangsrohstoff Apfel eine wesentliche Veränderung. Deshalb gilt Apfelsaft generell als verarbeitetes Lebensmittel und fällt nicht unter die Ausnahmeregelung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Direktsaft oder Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat handelt.
Einziger Grund warum ein Apfelsaft von der Nährwertkennzeichnung ausgenommen sein kann, ist, dass der Hersteller lediglich kleine Mengen an Endverbraucher oder lokale Einzelhandelsgeschäfte abgibt.
Eine Forenfrage zu dieser Ausnahmereglung finden Sie hier beantwortet: https://www.lebensmittelklarheit.de/forum/was-bedeutet-direktvermarktung
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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