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Worauf beziehen sich die Prozentangaben in der Zutatenliste?

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Worauf beziehen sich die Prozentangaben in der Zutatenliste?

Frage

Ich habe eine Frage zur Zutatenliste von Lebensmitteln: Wenn in der Zutatenliste eine zusammengesetzte Zutat steht, sind die Bestandteile der zusammengesetzten Zutat dahinter in Klammern aufgeführt. Bezieht sich dann die Prozentangabe der Bestandteile in Klammern auf die Zutat oder auf das gesamte Produkt?

Beispiel anhand der Zutaten eines Haferbreis:

Milchzubereitung (Milch 50 %, Wasser, entrahmte Milch 10 %, Maiskeimöl), Hafervollkornmehl 5 %, Haferschmelzflocken 2 %, Stärke
Besteht nun die Milchzubereitung zu 50 % aus Milch (Variante a) oder besteht der gesamte Haferbrei zu 50 % aus Milch (Variante b)?

Verbraucherin aus Leipzig

Antwort

Die Mengenangaben für Zutaten beziehen sich auf das Gesamterzeugnis (Variante b). 

Hersteller müssen die Menge für eine Zutat in Prozent angeben, wenn diese Zutat

  • in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist (oder von Verbraucher:innen mit dieser in Verbindung gebracht wird)
  • durch Worte oder Bilder hervorgehoben ist
  • typisch für das Lebensmittel ist und wichtig, um es von vergleichbaren Produkten zu unterscheiden.

Wird auf dem von Ihnen genannten Haferbrei die Milch als Zutat beworben – zum Beispiel bei einem „Haferbrei mit Milch“ –, muss der Anbieter die Menge der Milch in Prozent angeben. Er kann die Prozentangabe in der Bezeichnung nennen, beispielsweise „Haferbrei mit 50 % Milch“. Alternativ ist die Prozentangabe im Zutatenverzeichnis möglich. Diese Mengenangaben beziehen sich immer auf das Gesamtprodukt zum Zeitpunkt der Herstellung.

Beispiel: Haferbrei mit Milch

Zusammengesetzte Zutaten werden im Zutatenverzeichnis häufig in der von Ihnen genannten Weise aufgeführt. Das heißt, hinter der Bezeichnung der zusammengesetzten Zutat folgt die Aufzählung der Einzelzutaten in Klammern. Erfolgt die Mengenangabe einer Zutat ebenfalls innerhalb der Klammer, sollte diese sich ebenfalls auf das gesamte Lebensmittel beziehen. 

Das steht zwar nicht ausdrücklich in der Vorschrift. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) spricht aber von „der Menge einer bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendeten Zutat oder Zutatenklasse“. Nach Rechtsauffassung von Lebensmittelklarheit kann sich die Menge nur auf das gesamte Lebensmittel beziehen. Eine andere Möglichkeit hätte die Verordnung erwähnen müssen. 

Auch nach dem Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) müssen Anbieter den Anteil der beworbenen Zutat bezogen auf das Gesamterzeugnis angeben. Der Arbeitskreis sieht eine Ausnahme vor: Die Mengenangabe einer Zutat kann sich im Zutatenverzeichnis auch auf eine zusammengesetzte Zutat beziehen, wenn die Mengenangabe zusätzlich bezogen auf das Endprodukt erfolgt.

So könnte die Menge – bezogen auf das Gesamtprodukt – beispielsweise in der Bezeichnung oder einer Fußnote angegeben sein. 
Wichtig ist dabei aber, dass die Kennzeichnung eindeutig und leicht verständlich ist. 

Auch nach der Rechtsauffassung von Lebensmittelklarheit sollte sich die Mengenkennzeichnung einheitlich auf das gesamte Lebensmittel beziehen. Zwei Angaben zur Menge –bezogen auf die zusammengesetzte Zutat und bezogen auf das Lebensmittel – macht die Kennzeichnung nur komplizierter.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
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