Your Superfood stellt Verkauf über Online-Shop ein
Die Firma hat das Produkt mit den kritisierten Aussagen/Bildern aus dem Handel genommen.
Zusammenfassung
Auf der Schauseite der Verpackung kennzeichnete die Firma Your Superfood für die Pulvermischungen alle sechs Zutaten. Mengenangaben für die einzelnen Zutaten gab es weder auf den Verpackungen noch im Online-Shop. Für einen Qualitätsvergleich mit ähnlichen Produkten wäre eine Mengenangabe aller enthaltenen Superfoods wichtig. Zusätzlich bietet die Firma die Produkte im Shop als „Superfood Mix mit Spirulina“ und „Superfood Mix mit Acai“ an. Wenn sie jeweils eine Zutat explizit nennt, müsste sie zumindest für diese die enthaltene Menge angeben. Das ist rechtlich gefordert.
Wegen weiterer Kennzeichnungsmängel auf den Verpackungen und im Online-Shop hat der Verbraucherzentrale Bundesverband die Firma im Jahr 2022 abgemahnt und erfolgreich Klage erhoben.
Auf der Website Yoursuperfoods.de gibt es keine Produktangebote mehr. Auf Yoursuperfoods.eu sind die Produkte zwar sichtbar, eine Bestellung ist jedoch nicht möglich.
Beschwerde
Quid-Deklarierung nicht korrekt: Auf der Webseite wird mit „Forever Beautiful Bio Superfood Mix mit Acai“ geworben, allerdings findet man keinerlei Angaben zu Acai.
Verbraucherin aus Frankfurt vom 28.08.2021
Weshalb muss bei dem Produkt „Forever Beautiful Organic Superfood Mix“ keine Mengenangabe im Zutatenverzeichnis erfolgen? Mein Verständnis ist, wenn „vorne“ Zutaten beworben werden, hat eine Mengenangabe zu erfolgen.
Verbraucher aus Hessen vom 21.07.2021
In der Zutatenliste ist im Online-Shop von Yoursuperfoods nicht ersichtlich, wie sich das Produkt „Bio Super Green Mix“ prozentual zusammensetzt. Das bedeutet, man weiß nicht wieviel von welcher Zutat im Produkt steckt. Die Zutatenliste sieht lediglich wie folgt aus:
„Zutaten: Weizengras* (Deutschland), Gerstengras* (Deutschland), Moringa* (Tansania), Baobab* (Senegal), Spirulina* (Deutschland) and Chlorella* (Deutschland) Pulver. *Aus ökologischer Landwirtschaft“
Dies gilt (soweit ich das richtig gesehen habe) auch für alle anderen Produktsorten dieses Herstellers.
Verbraucherin aus Frankfurt vom 05.07.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Unklare Zusammensetzung der Pulver: Ohne Mengenangabe für die einzelnen auf der Packung genannten Zutaten ist kein Produktvergleich möglich. Das ist intransparent. Insbesondere für die Zutaten Spirulina und Acai, die im Shop explizit genannt werden, ist eine Mengenkennzeichnung rechtlich verpflichtend.
Darum geht’s:
Auf Yoursuperfood.de vertreibt die Firma verschiedene Pulver, darunter „Super Green“ und „Forever Beautiful“. Auf der Schauseite der Verpackungen stehen jeweils alle sechs Zutaten in englischer Sprache, zum Beispiel: „Super Green – Barley Grass, Wheat Grass, Moringa, Baobab, Spirulina & Chlorella“. Auf der Dose stehen die Zutaten in drei Sprachen. Das Zutatenverzeichnis enthält keine Mengenangaben. Ebenso gibt es keine Bezeichnung auf der Verpackung.
Im Online-Shop bezeichnet die Firma das Produkt „Super Green“ als „Bio-Superfood Mix mit Spirulina“ und das Pulver „Forever Beautiful“ als „Superfood Mix mit Acai“.
Für keine der genannten Zutaten gibt es im Shop eine Mengenangabe, auch nicht für die in der Bezeichnung zusätzlich genannten Zutaten Spirulina und Acai.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt unter anderem die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Eine Mengenangabe ist für Zutaten vorgeschrieben, wenn
- sie in der Bezeichnung eines Lebensmittels stehen oder
- durch Worte oder Bilder beworben werden.
Die Regelung gilt auch für Werbung in Online-Shops.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Fehlende Transparenz: Bei Lebensmitteln mit besonderen Zutaten wie diese „Superfoods“ sollten Verbraucher:innen erfahren, wie viel davon enthalten ist. Nur so sind Produkt- und Qualitätsvergleiche möglich. Wenn die Firma mit Zutaten wie Spirulina oder Acai im Online-Shop wirbt, ist eine Mengenkennzeichnung für diese Zutaten ohnehin verpflichtend.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit zahlreiche weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen. So fehlen beispielweise auf den gekauften Packungen jeweils die Bezeichnungen für die Pulvermischungen. Teilweise ist die Kennzeichnung nur in englischer Sprache. Für das Produkt „Super Green“ gibt der Anbieter im Shop eine andere Reihenfolge der Zutaten an als die gelieferte Packung.
Fazit:
Der Hersteller sollte für alle auf der Schauseite genannten Zutaten die Mengen kennzeichnen. Die Mengenangaben von Spirulina und Acai sind verpflichtend anzugeben.
Stellungnahme der Your Superfoods GmbH, Berlin
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 2. September 2025 liegt keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Firma am 6. Januar 2022 wegen Verstößen gegen die Lebensmittelinformations-Verordnung abgemahnt. Die Your Superfoods GmbH hat keine Unterlassungserklärung abgegeben, so dass der vzbv am 19. Dezember 2023 Klage erhoben hat. Das Kammergericht Berlin hat den Anbieter am 11. Juni 2024 durch Anerkenntnisurteil verpflichtet, die Produkte nicht länger mit der kritisierten Kennzeichnung zu verkaufen.
Ergebnis
Die Firma hat Änderungen für die Website Yoursuperfoods.de vorgenommen. Eine Bestellung der Produkte war zum Zeitpunkt der Prüfung auf Yoursuperfoods.eu jedoch nicht möglich.