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Kurzes Mindesthaltbarkeitsdatum bei Online-Bestellung

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Kurzes Mindesthaltbarkeitsdatum bei Online-Bestellung

Frage

Ein Online-Shop hat uns mehrmals Lebensmittel mit sehr kurzem MHD geschickt, und dies online nicht gekennzeichnet. Auch beim Einzelprodukt war dies nicht erkennbar, zum Beispiel am reduzierten Preis o. ä. Wir bezahlten immer den vollen Preis und bekamen dann kurze MHD-Lebensmittel die normal ein Jahr Mindesthaltbarkeit haben. […] Dann den Kunden jedes Mal auffordern auf eigene Kosten die MHD Ware zurück zu senden!! Erst dann gibt es Geld zurück. Es wird kein reduzierter Preis angeboten, was ökologischer und intelligenter wäre! […]
Jetzt ist es wieder passiert! 30 Stück Tüten haltbare Popcorn, Lieferung im März 2021 von MHD-Ware bis 19.04.21. […] Das ist alles Betrug am Kunden mit dem Versand von Lebensmitteln mit kurzem MHD. Werde dort nicht mehr kaufen, so wie viele andere auch nicht.

Antwort

Wir können Ihre Verärgerung nachvollziehen. Anbieter müssen beim Verkauf über einen Online-Shop das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht angeben. Erst bei der Lieferung muss diese Information zur Verfügung stehen. Ein Recht auf eine bestimmte Haltbarkeit der Ware haben Kundinnen und Kunden nicht. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine übliche Haltbarkeit nicht zu den Eigenschaften gehört, die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten können.

Für die meisten Lebensmittel – mit Ausnahme von verderblicher Ware – gilt das normale Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sie können die Ware dann ohne Angabe von Gründen zurückschicken, der Verkäufer ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Rücksendekosten zu übernehmen. Übernimmt er die Kosten nicht, muss er den Käufer vorher darüber informieren.  Diese Information kann allerdings im Kleingedruckten der AGB versteckt sein.

Anders sieht es aus, wenn ein klarer Sachmangel vorliegt, das Lebensmittel also beschädigt  oder die Ware verdorben ist. In diesem Fall haben Sie ein Recht auf Nacherfüllung: Der Anbieter muss Ihnen einen mangelfreien Artikel liefern und auch die Kosten dafür tragen. Kann er das nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.   

Vorgaben, wie lange ein Lebensmittel beim Verkauf noch haltbar sein muss, gibt es generell nicht, auch nicht beim Kauf im Laden. Anbieter dürfen im Geschäft sogar Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verkaufen. Laut mehreren Gerichtsurteilen müssen sie das abgelaufene Datum in diesem Fall aber deutlich kennzeichnen.   

In dem von Ihnen geschilderten Fall war das Lebensmittel zum Zeitpunkt der Lieferung vermutlich noch einwandfrei. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit gehört bei gut lagerfähigen Lebensmitteln wie H-Milch, Kaffee, Nudeln oder Süßwaren eine übliche Haltbarkeit aber zu den Eigenschaften, die Verbraucher bei einer Online-Bestellung von einem Lebensmittel erwarten können, denn solche Produkte werden häufig auf Vorrat gekauft. Da Verbraucherinnen und Verbraucher das MHD erst bei der Lieferung erfahren, sollte ein unüblich kurzes MHD aus unserer Sicht als Reklamationsgrund akzeptiert werden. Dann müsste der Online-Shop die Ware umtauschen, ohne dass Ihnen Kosten dafür entstehen.

Ob der Händler bei einer unüblich kurzen Haltbarkeit rechtlich verpflichtet ist, das Lebensmittel auf eigene Kosten zurückzunehmen, müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden. Uns sind dazu bisher keine Gerichtsurteile bekannt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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