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Kennzeichnung von Schlemmerfilet

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Kennzeichnung von Schlemmerfilet

Frage

Ich habe ein tiefgefrorenes „Schlemmerfilet“ aufgetaut, um die Hälfte zuzubereiten. Es handelt sich nicht um ein einzelnes Fischfilet, sondern eine dicke Scheibe aus einem tiefgefrorenen Fischblock kam zum Vorschein. Jede Scheibe besteht aus mehreren Stückchen von irgendwas, die aufgetaut dann natürlich auseinandergefallen ist. Anmerkung: Bis zu 25 Fischstücke können das sein, je nach Sägeprogramm des Anbieters, teils Schwanzstücke, Reste von Bauchfett. Rechtlich gesehen mag die Aufschrift „Schlemmerfilet“ vielleicht noch durchgehen, denn es steht ja nicht „Seelachsfilet“ auf der Packung, aber irreführend ist diese Beschriftung auf jeden Fall. Der Begriff „Alaska Seelachsfilet aus Blöcken geschnitten“ steht ganz klein geschrieben und verhältnismäßig unleserlich in Handschrift unter der großen Beschriftung. Ist das erlaubt?

Antwort

Wenn „Filet“ draufsteht, sollte es sich tatsächlich um Filet handeln. So beschreiben es die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs. In einer „Filet-Scheibe“ eines Schlemmerfilets stecken aber Teile von Filets mehrerer Fische.

Unter „Filet“ versteht man beim Fisch das zusammenhängende Fischfleisch, das nach Entfernung der Bauchlappen parallel zur Rückengräte vom Rumpf abgetrennt, enthäutet und soweit wie technisch möglich entgrätet ist. Es handelt sich also um das Fischfleisch einer Fischseite.

Für Fischerzeugnisse wie Schlemmerfilets werden die Fische meist direkt auf dem Schiff verarbeitet. Verarbeitungsmaschinen nehmen die Fische aus, köpfen, häuten und filetieren sie. Anschließen werden sie zu Blöcken mit Einheitsmaß gefroren. In der Fischfabrik an Land wird der Filetblock noch gefrorener zu eckigen Scheiben gesägt. Während der ursprüngliche Filetblock aus kompletten Fischfilets besteht, werden diese für die Scheibe eines Schlemmerfilets zersägt, so dass sich Anteile von mehreren Fischfilets darin befinden. Die Anzahl der Filetteile in der Scheibe variiert. Beim Auftauen kann die Scheibe auseinanderfallen.

Wenn die tiefgefrorenen Blöcke auch Anteile von zerkleinertem Fischfleisch enthalten, sollte gemäß den Leitsätzen die Angabe „Filet” nicht verwendet werden. Die Bezeichnung „Schlemmerfilet“ wäre dafür also nicht mehr vorgesehen.

Die Bezeichnung weist auf die Verarbeitung hin und lautet beispielsweise „…filet, aus Blöcken geschnitten“. Leider befindet sich die Bezeichnung von Lebensmitteln häufig im „Kleingedruckten“ auf einer Seite der Verpackung, während auf der Schauseite ein wohlklingender Produktname steht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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