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Kennzeichnung von Glukosesirup

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Kennzeichnung von Glukosesirup

Frage

Ist es erlaubt zum Beispiel Glukosesirup nur als Zucker zu deklarieren oder muss es genau angeben werden als Inhaltsstoff/Zutat, eben als Glukosesirup?

Antwort

Nein, das ist nicht zulässig. Glukosesirup muss als solcher bezeichnet werden.

In der Zutatenliste müssen Lebensmittel mit ihrer rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung aufgeführt werden, wenn es eine entsprechende Rechtsvorgabe gibt. In der Zuckerartenverordnung sind verschiedene Zuckerarten genau definiert, darunter auch Zucker und Glukosesirup. Es gibt daher keine Möglichkeit, eine andere Bezeichnung zu wählen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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