Umfragen

Umfrageergebnis: Wenig Klarheit am Gewürzregal

Im Gewürzregal von Supermärkten und anderen Verkaufsstellen stehen unterschiedlichste Lebensmittel, die zum Würzen von Speisen dienen: Viele bestehen nur aus einem einzigen Gewürz, manche aus einer Reihe von Zutaten.

Uns interessierte, wie Verbraucherinnen und Verbraucher die verschiedenen Bezeichnungen verstehen.

Für sieben Beispielprodukte sollten Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheiden, ob diese Aromen und Geschmacksverstärker enthalten können.

Hier die Ergebnisse:

    Sind Aromen und Geschmacksverstärker enthalten?

    Auswertung Umfrage Gewürze

    In folgenden Beispielen zum Würzen können auch Aromen und Geschmacksverstärker enthalten sein: 

    Würzmischung Hackfleisch 81 % (707 Stimmen)
    Kräuterwürze 72 % (630 Stimmen)
    „Zitronenpfeffer-Gewürzzubereitung“ 72 % (631 Stimmen)
    Bratkartoffel-Gewürz 65 % (563 Stimmen)
    Muskat-Würzer 63 % (548 Stimmen)
    Afrikanische Gewürzmischung 52 % (455 Stimmen)
    Kurkuma 7 % (61 Stimmen)
    Ich bin mit unsicher – ich kann die Unterschiede nicht erkennen 10 % (90 Stimmen)

    An der nicht-repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 872 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 23.08.2017 bis zum 20.12.2017.

    Die Zahlen zeigen, dass es nicht leicht ist, die Qualität von würzenden Lebensmitteln anhand der Bezeichnung zu erkennen.

    Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermutete Geschmacksverstärker und Aromen in allen genannten Beispielen außer in „Kurkuma“. „Bratkartoffel-Gewürz“ und „Afrikanische Gewürzmischung“ wurden somit nicht klar als Produkte erkannt, die keine Geschmacksverstärker und Aromen enthalten. Jede zehnte Person gab an, die Unterschiede nicht erkennen zu können.

    Die einzelnen Bezeichnungen sind in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Gewürze und andere würzende Zutaten beschrieben. Dort steht auch, woraus diese üblicherweise bestehen:

    • Bei „Gewürzen“ und „Gewürzmischungen“ handelt es ausschließlich um getrocknete Pflanzenteile oder Mischungen daraus.
    • In „Zubereitungen“, „Würzen“ und „Würzmischungen“ können weitere Zutaten enthalten sein.

    Somit waren die folgenden Antworten richtig:
    Aromen und/oder Geschmacksverstärker können in folgenden Produkten enthalten sein:

    • „“Kräuterwürze
    • Würzmischung Hackfleisch“
    • „Muskat-Würzer
    • „Zitronenpfeffer-Gewürzzubereitung

    Diese Zutaten sind nicht vorhanden in:

    • „afrikanische Gewürzmischung
    • „Kurkuma“
    • „Bratkartoffel-Gewürz