Das ärgert beim Einkauf:

Wurst bewirbt Kräuter aus der Region, die Menge bleibt unklar

Untertitel Die „Meraner Bio Kräuterwurzn“ von Galloni werben prominent mit Kräutern aus der Region, obwohl in der Zutatenliste nur zwei Prozent nicht näher bezeichnete Gewürze auftauchen.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Produktname „Meraner Bio Kräuterwurzn“ und die Beschreibung auf der Rückseite „mit der Würze regionaler Kräuter“ und „im sonnigen Vinschgau“ weisen auf besondere Kräuter hin, die die Wurst charakteristisch würzen. Tatsächlich erfahren die Kaufinteressierten jedoch nicht, welche regionalen Kräuter in welchen Mengen in der Wurst stecken. Die Zutatenliste führt lediglich zwei Prozent Gewürze auf.
Der Anbieter sollte auf die prominente Werbung mit Kräutern aus der Region Vinschgau verzichten, wenn er diese nicht konkret und mengenmäßig aufführt.

Ich fühle mich durch die Aufmachung und Kennzeichnung des Produkts „Galloni Bio Meraner Kräuterwurzn“ getäuscht. Auf der Verpackung wird mit der Aussage „mit der Würze regionaler Kräuter“ geworben. Diese Formulierung erweckt beim Verbraucher den Eindruck, dass die Würzung überwiegend oder ausschließlich aus Kräutern aus der Region besteht und dass gerade diese Kräuter den charakteristischen Geschmack des Produkts prägen.
In der Zutatenliste sind jedoch lediglich „Gewürze“ angegeben, ohne dass die beworbenen regionalen Kräuter einzeln benannt oder mengenmäßig kenntlich gemacht werden. Dadurch bleibt unklar, ob tatsächlich regionale Kräuter verwendet werden, in welchem Umfang sie enthalten sind oder ob der Geschmack im Wesentlichen durch andere Gewürze (z. B. Pfeffer, Paprika) bestimmt wird.
Verbraucher aus Berlin vom 23.10.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Viel Werbung, nichts Konkretes: Die an mehreren Stellen auf der Verpackung beworbenen regionalen Kräuter aus dem Vinschgau tauchen in der Zutatenliste nicht auf. Diese nennt lediglich zwei Prozent Gewürze.

Darum geht’s:

Die „Meraner Bio Kräuterwurzn“ des Anbieters Galloni bewerben „Kräuter“ im Produktnamen. Weiterhin wirbt die Schauseite mit „Meraner Handwerkstradition“ und „Bio- und Genussqualität“. Die Rückseite beschreibt das Produkt in einem Fließtext unter anderem durch „mit der Würze regionaler Kräuter“, „heimische Kräuterschätze […] im sonnigen Vinschgau“ und „einem heute nur mehr schwer anzutreffendem Geschmackserlebnis“. Die Zutatenliste auf der Rückseite führt neben Rindfleisch und weiteren Zutaten „Gewürze 2 %“ auf. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften wie die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Ausgenommen hiervon sind Zutaten in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung. Nach der Verordnung müssen Kräuter und Gewürze nicht einzeln genannt werden, sondern dürfen unter dem Oberbegriff „Kräuter“ oder „Gewürze“ zusammengefasst werden, wenn sie insgesamt nicht mehr als zwei Prozent des Lebensmittels ausmachen. Nach den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Erzeugnisse schließt der Begriff „Gewürz…“ getrocknete Kräuter mit ein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Besonderheit der Kräuter herauszustellen, deren Art und Anteil jedoch nicht konkret zu benennen, ist gegenüber der Kaufinteressierten nicht transparent und verärgert zurecht. Die Angabe „Gewürze 2%“ lässt vollkommen offen, wieviel davon auf Kräuter entfallen und welche der beworbenen „regionalen Kräuter“ enthalten sind.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die prominente Werbung mit Kräutern aus der Region Vinschgau verzichten, wenn er diese nicht konkret und mengenmäßig aufführt.

Stellungnahme der Thomas & Andreas Galloni OHG/Snc, Meran

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 25.11.2025 liegt bisher keine Antwort vor.