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Erfolgreich abgemahnt: Anbieter verspricht Namensänderung seiner „Gewürze“

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Erfolgreich abgemahnt: Anbieter verspricht Namensänderung seiner „Gewürze“

Die Firma MainTea GmbH bietet über 30 Produkte zum Würzen als „Gewürz“ an. Doch bei den meisten Produkten handelt es sich nicht um Gewürze, sondern um Gewürzzubereitungen oder Gewürzsalze. Sie enthalten zum Teil über 40 Prozent weitere Zutaten, beispielsweise Salz, Hefeflocken oder Zucker. Die Verbraucherzentrale Hessen hat den Anbieter deswegen abgemahnt – mit Erfolg.

Gewürzsalz oder Würzmischung statt Gewürzen im Glas

In seinem Online-Shop bietet die Firma MainTea unter der Rubrik „Gewürze“ mehr als 30 verschiedene Produkte zum Würzen an. Namen wie „Gewürz Pommes Liebe“ oder „Gewürz Minty Chick“ machen Appetit und vermitteln den Eindruck, es handele sich um Gewürze oder Gewürzmischungen. Erst Zutatenverzeichnis und Bezeichnung im Kleingedruckten zeigen, dass in den meisten Produkten nicht nur Gewürze, sondern teilweise viel Salz und/ oder weitere Zutaten wie Hefeflocken, Zucker oder Maisstärke stecken. 

So entpuppt sich das „Gewürz Pommes Liebe“ beispielsweise als Gewürzsalz mit 44 Prozent Salz. Das angebliche Gewürz „Minty Chick“ enthält unerwartet eine Würzmischung aus Salz, Zucker und nur einem geringen Gewürzanteil.  

Gewürzmischungen sollten kein Salz enthalten

Gemäß den Leitsätzen für Gewürze bestehen „Gewürze“ und „Gewürzmischungen“ ausschließlich aus Pflanzenteilen wie Kräutern und Gewürzen. Im Gegensatz dazu enthalten Gewürzzubereitungen und Gewürzsalze weitere Zutaten wie Salz, Zucker oder Stärke.  

Pommes Liebe

Nach einer Verbraucherbeschwerde bei Lebensmittelklarheit.de über die angeblichen Gewürze im Glas fanden die Expert:innen des Portals: So geht’s nicht! Sie schrieben zunächst den Hersteller an. Dieser gab an, die Produktnamen „Gewürz“ dienten der besseren Orientierung und kündigte an, alternative Formulierungen zu prüfen. 

Da die Firma die irreführenden Produktnamen jedoch weiterhin im Online-Shop präsentierte, gaben die Expert:innen des Portals die Fälle schließlich an die Verbraucherzentrale Hessen weiter, die die Firma MainTea GmbH daraufhin abmahnte.  

Der Hersteller hat die Unterlassungserklärung inzwischen unterzeichnet und darin zugesichert, die Aufmachung und Bezeichnung der vier beispielhaft abgemahnten Produkte zu ändern. Die Verbraucherzentrale Hessen gewährt der MainTea GmbH eine Aufbrauchs- und Umstellungsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Für die Angaben im Online-Shop endet die Frist Ende März 2026.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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