Das ärgert beim Einkauf:

Werbung Rindergulasch im Angebotsprospekt Aldi Nord, KW 02/2022

Darstellung von grasenden Rindern in idyllischer Berglandschaft widerspricht sich mit der Abbildung von Fleisch der Haltungsstufe 1.
getaeuscht

Im Angebotsprospekt bewirbt Aldi Nord das Rindergulasch mit einer Abbildung von grasenden Rindern in idyllischer Berglandschaft. Auf der darüber abgebildeten Gulaschverpackung ist die Haltungsform 1 gekennzeichnet, die der Stallhaltung entspricht. Hier besteht ein deutlicher Widerspruch Der Anbieter sollte keinen falschen Eindruck über die Haltungsform vermitteln und auf die Abbildung von Weidehaltung verzichten, wenn es sich nicht um Weidehaltung handelt.

Ich fühle mich durch ein Angebot im Aldi-Nord-Prospekt […] getäuscht. Dort wird auf Seite 29 Rindergulasch beworben. Das Bild mittig zeigt eine grüne Berglandschaft mit darauf grasenden Kühen. Der begleitende Text ist so verfasst, dass er dem Verbraucher ein idyllisches Bild suggeriert, so, als würde die Haltung "Mitten in der Natur" stattfinden, der Text ist allerdings sehr unverfänglich formuliert. Das oben abgebildete abgepackte Rindergulasch lässt aber erkennen, dass dieses Fleisch aus Haltungsform 1 stammt, also gerade einmal gesetzlicher Mindeststandard. 
Verbraucherin aus Gießen vom 10.01.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Bild von grasenden Rindern auf einer grünen Weide passt nicht zur Abbildung von Fleisch aus Stallhaltung. Hier besteht ein deutlicher Widerspruch. Der Anbieter sollte keinen falschen Eindruck über die Haltungsform vermitteln. 

Darum geht’s:

Im Angebotsprospekt bewirbt Aldi Nord das Rindergulasch mit einer Abbildung von grasenden Rindern in idyllischer Berglandschaft. Im dazugehörigen Werbetext ist beschrieben, dass die Rinder „von bäuerlichen Familienbetrieben mitten in der Natur“ stammen. Auf der darüber abgebildeten Gulaschverpackung ist die Haltungsform 1 gekennzeichnet. Diese Haltungsform entspricht der branchenüblichen Stallhaltung. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und gilt auch für die Methode der Erzeugung.

Ein gesetzlich geregeltes Tierhaltungslabel gibt es bislang nicht. Das vierstufige Label „Haltungsform“ ist eine freiwillige Kennzeichnung, die inzwischen neun Handelsunternehmen nutzen, um ihre Fleischprodukte einheitlich zu kennzeichnen. Dabei entspricht die „Haltungsform 1 – Stallhaltung“ bei Rindern dem branchenüblichen Standard. Laufstallhaltung ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Bild von grasenden Rindern auf einer grünen Weide passt nicht zur Abbildung von Fleisch aus Stallhaltung. Hier besteht ein deutlicher Widerspruch.

Fazit:

Der Anbieter sollte keinen falschen Eindruck über die Haltungsform vermitteln und auf die Abbildung von Weidehaltung verzichten, wenn es sich nicht um Weidehaltung handelt.

Stellungnahme der ALDI Einkauf SE & Co. oHG

Kurzfassung:

Das Fleisch für den Artikel stammt vom Schlachthof A.F.G. Allgäu Fleisch GmbH in Kempten, welcher die Tiere zu 80-90 % aus einem Umkreis von 100 km bezieht. Bei der in dem Prospekt abgebildeten Aufnahme handelt es sich um ein Originalbild eines Betriebes, die jedoch nicht den Haltungsbedingungen aller Betriebe entspricht. ALDI Nord arbeitet intensiv an der Umstellung auf höhere Haltungsformen.