Das ärgert beim Einkauf:

Welde Natur Radler

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Zusatz von Antioxidationsmittel steht im Widerspruch zur Werbung mit Natur
getaeuscht

Das Natur Radler von Welde enthält unter anderem den Zusatzstoff „Antioxidationsmittel Ascorbinsäure“. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale stehen Zusatzstoffe der Werbung mit „Natur“ entgegen.
Der Anbieter sollte die Werbung mit „Natur“ unterlassen. Um deutlich zu machen, was das vorliegende Radler von einem herkömmlichen Radler unterscheidet, wäre ein Hinweis wie „mit Zitronensaft anstelle von Zitronensäure“ besser geeignet.

Zusatzstoffe und veränderte Lebensmittel haben für mich in einem Naturradler nichts zu suchen.
Verbraucherin aus Darmstadt vom 28.04.2015

Darum geht’s:

Der Begriff „Natur“ taucht im Produktnamen auf. Die Bezeichnung des Getränkes  lautet „Biermischgetränk aus 50 % Pilsbier und 50 % Erfrischungsgetränk mit Zitronensaft aus Konzentrat. Fruchtgehalt 1,7 %“. Statt einer Zutatenliste ist die Bezeichnung mit den Hinweisen „Mit Antioxidationsmittel Ascorbinsäure“ sowie „Enthält Gerstenmalz“ ergänzt. Der Zusatz von Zusatzstoffen entspricht für die Verbraucherin nicht dem angepriesenen „Natur Radler“.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch die Zusammensetzung, die Art und Identität eines Lebensmittels verstanden. Die Vorschrift gilt für Werbung und für die Aufmachung von Lebensmitteln.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „natürlich“ gibt es nicht.

Nach der Zusatzustoffzulassungsverordnung (ZZulV) muss bei Lebensmitteln der Gehalt an Zusatzstoffen, die als Antioxidationsmittel verwendet werden, kenntlich gemacht werden durch die Angabe "mit Antioxidationsmittel".

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens erwarten Verbraucher bei der Werbung mit „Natur“ Lebensmittel, die weitgehend naturbelassen, allenfalls mechanisch bearbeitet sind wie Mehl aus dem ganzen Getreidekorn. Zusatzstoffe sind Substanzen, die entweder chemisch gewonnen oder aus Lebensmitteln isoliert werden können. In jedem Fall kommen sie in der Natur so nicht vor.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit „Natur“ verzichten und deutlicher ausdrücken, was ein Natur Radler von einem anderen Radler unterscheidet, beispielsweise durch einen Hinweis wie „mit Zitronensaft anstelle von Zitronensäure“.

Stellungnahme der Weldebräu GmbH & Co. KG, Plankstadt

Kurzfassung:

Alle verwendeten Zutaten sind natürlichen Ursprungs, die Auslobung „Natur Radler“ ist somit gerechtfertigt. Zur Herstellung des Konzentrats werden Zitronen ausgepresst und dem Saft anschließend Wasser entzogen. Kein Welde-Produkt enthält „isoliertes Gerstenmalz“. Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art.16 Abs.4 VO (EU) Nr.1169/2011 nicht erforderlich. Eine Irreführung des Verbrauchers liegt nicht vor. Wir weisen Sie darauf hin, dass es eine Vielzahl dieser Produkte mit den gleichen Zutaten auf dem Markt gibt.

Ergebnis

Das VG Regensburg urteilte am 14.06.2018 zur Frage der Irreführung bei einem Biermischgetränk. Das Ergebnis: Die Limonade eines „Natur Radler“ darf Zitronensaft aus Konzentrat enthalten. Das hier gemeldete Produkt unterscheidet sich aber von dem durch das Gericht beurteilte. Der Hersteller verwendet für das „Natur Radler“ einen Zusatzstoff. Daher halten wir die Beschwerde weiterhin für gerechtfertigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de