So haben Hersteller reagiert:

Vanilleblüte auf Gaston Feine Tropfen mit Vanillegeschmack entfernt

Änderung: Die Verpackung der Süßware deutet nicht länger auf natürliche Vanille im Produkt hin.
Geändert

Die auf der Verpackung abgebildete Vanilleblüte und Vanilleschoten ließen natürliche Vanillebestandteile in der Süßware erwarten. Aus der Zutatenliste ging jedoch hervor, dass lediglich Aroma Vanillin für den Vanillegeschmack sorgt.

Auf der Packung ist eine Vanilleblüte abgebildet Das Produkt enthält tatsächlich keine natürliche Vanille, sondern Aroma Vanillin, vgl. Zutatenliste: Zucker, MILCHEIWEISS, HÜHNEREIWEISSPULVER, MAGERMILCHPULVER, Säuerungsmittel: Citronensäure (E330), Aroma: Vanillin, Verdickungsmittel: Johannesbrotkernmehl (E410), Säureregulator: Calciumhydroxid (E526).
Verbraucher aus Lindenberg vom 15.04.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Bewerbung im Handel

Die Abbildungen von Vanilleblüte und Vanilleschoten passen nicht, wenn lediglich das Aroma Vanillin für den Vanillegeschmack des Produkts sorgt. Der Anbieter sollte auf naturgetreue Abbildungen von Vanille verzichten.

Darum geht’s:

Die Zutatenliste führt keine Vanillebestandteile auf, sondern „Aroma: Vanillin“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Aromenverordnung kann es sich bei der Kennzeichnung „Aroma“ um chemisch oder aus natürlichen Rohstoffen hergestelltes Aroma handeln. 
Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) hat sich in einer Stellungnahme zu Abbildungen von Vanilleschoten und Vanilleblüten auf Lebensmitteln „mit Vanillegeschmack“ geäußert. Nach Auffassung des Arbeitskreises sind Abbildungen von Vanilleschoten oder Vanilleblüten auf Lebensmitteln, die nicht ausschließlich mit gemahlenen Vanilleschoten oder natürlichen Vanillearomen hergestellt sind, irreführend. Die Beschlüsse des ALTS sind nicht rechtsverbindlich, sie dienen der Lebensmittelüberwachung für eine einheitliche Beurteilung von Lebensmitteln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die naturgetreuen Abbildungen von Vanilleblüte und Vanilleschoten lassen natürliche Vanillebestandteile im Produkt erwarten. Allein der Hinweis „Vanillegeschmack“ beim Produktnamen macht aus unserer Sicht nicht ausreichend deutlich, dass tatsächlich nur das Aroma Vanillin in der Süßware steckt. Vanillin ist nicht mit natürlichen Vanillebestandteilen vergleichbar. Vanillin wird häufig synthetisch hergestellt und deckt lediglich einen Teilbereich des Aromaspektrums der Vanille ab. 

Fazit:

Der Anbieter sollte nicht mit einer naturgetreuen Abbildung einer Vanilleblüte werben, wenn statt natürlicher Vanille das Aroma Vanillin in der Süßware steckt.

Stellungnahme der Genuport Trade GmbH, Norderstedt

Kurzfassung:

Wir sind auf die nicht korrekte Darstellung der Vanilleblüte auf der Schauseite bereits aufmerksam geworden, die Folie wurde angepasst und die fehlerhafte Fertigware wird bereits überklebt, so dass die Vanilleblüte auf der Schmuckseite nicht mehr zu erkennen ist und sich somit die Produktbezeichnung mit der Zutatenliste deckt. Eine Verbrauchertäuschung liegt uns fern und bitten um Entschuldigung. 

Ergebnis

Der Anbieter hat die Verpackung bereits angepasst und die Vanilleabbildung entfernt. Bei bereits verpackter Ware hat er die Abbildung überklebt.