Unzutreffende Werbung mit „no Added Sugar“ für „High Protein Crunchy Müsli“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Angabe „no Added Sugar“ auf dem „High Protein Crunchy Müsli“ passt nicht, wenn im Produkt Invertzuckersirup als Zutat enthalten ist. Der Anbieter sollte auf die Auslobung verzichten oder die Rezeptur ändern.
Beschwerde
Ich darf keinen Zucker essen, gewisse Süßstoffe sind aber in Ordnung. Das Müsli Golden Bridge High Protein Crunchy ist angeblich ohne Zuckerzusatz und nur mit Süßungsmitteln („No Added Sugar“; „with sweetener“) gesüßt, enthält aber stattdessen Invertzuckersirup als Zutat.
Verbraucherin aus Berlin vom 21.01.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Wenn ein Müsli Invertzuckersirup als Zutat enthält, passt die Angabe „no Added Sugar“ nicht.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite des „High Protein Crunchy Müsli“ steht gut erkennbar der Hinweis „No Added Sugar**“. Ein Hinweis auf Süßungsmittel findet sich in deutlich kleinerer und grüner Schrift ebenfalls auf der Schauseite.
Auf der Rückseite löst der Anbieter die Sternchen auf: „** Ohne Zuckerzusatz. Enthält von Natur aus Zucker“. Die Firma bezeichnet das Produkt als „Proteinreiches Knuspermüsli mit Zartbitterschokoladenstücken mit Süßungsmitteln und gerösteten und teilweise gesalzenen Pistazienkernen, mit Süßungsmittel“. Zusätzlich zu Maltit als Süßungsmittel führt das Zutatenverzeichnis Invertzuckersirup auf. Laut Nährwerttabelle enthält das Produkt 0,8 Gramm Zucker pro 100 Gramm.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ nur zulässig, wenn ein Produkt keine zugesetzten Ein- oder Zweifachzucker, beispielsweise Kristallzucker oder Milchzucker, oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, sollte der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ auf dem Etikett sehen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
So viel steht fest: Invertzuckersirup ist Zucker, denn er besteht zu gleichen Teilen aus Glukose (Traubenzucker) und Fruktose (Fruchtzucker). Er wird durch Aufspaltung von Saccharose (Haushaltszucker) gewonnen.
Dass es sich tatsächlich nur um eine geringe Menge Invertzuckersirup handelt, können Verbraucher:innen erst beim genauen Lesen der Nährwertkennzeichnung erkennen. Höchstens 0,8 Prozent Invertzuckersirup stecken im Müsli. Die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ist trotzdem nicht zutreffend, denn die Health-Claims-Verordnung verbietet bei dieser Angabe jeden Zusatz von Zucker, unabhängig von der Menge.
Fazit:
Der Anbieter sollte die nährwertbezogene Angabe entfernen oder die Rezeptur ändern.
Stellungnahme der H.J. Brüggen KG, Lübeck
Textausschnitt aus der Original-Stellungnahme:
Entscheidend ist hier die technologische Funktion des Invertzuckersirups. Dieser wird in diesem Produkt nicht zur süßenden Wirkung eingesetzt und hat keine Funktion zur Geschmacksgebung. Der Invertzuckersirup wird ausschließlich als technologischer Hilfsstoff im Rahmen der Herstellung des färbenden Lebensmittels aus Färberdistel- und Spirulina-Konzentrat eingesetzt. […]
Ergebnis
Der Anbieter hat der Redaktion von Lebensmittelklarheit gegenüber angekündigt, dass sich der Artikel gerade in Überarbeitung befindet. Es wurden der Redaktion bisher keine Fotos der geplanten Änderung zur Verfügung gestellt. Das geänderte Produkt haben wir auch nicht im Handel gefunden.







