So haben Hersteller reagiert:

Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für Schrozberger „ABC-Joghurt“ entfernt

Änderung: Mit der Werbung „der sanfte Neustart für einen gesunden Darm“ für den ABC Joghurt versprach Schrozberger zu viel. Eine „probiotische Wirkung“ von Milchprodukten ist nicht nachgewiesen und darf deshalb nicht angepriesen werden.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Schrozberger bewarb den ABC-Joghurt auf der Website mit den Aussagen „probiotischer Genuss“ und „unterstützt die Darmflora durch lebende Milchsäurebakterien“. Die Firma veröffentlichte unter der-pressedienst.de eine Mitteilung für einen „probiotischen ABC-Joghurt“. Der Titel lautete: „Der sanfte Neustart für einen gesunden Darm“. Unter anderem bewarb Schrozberger das Produkt als „natürlichen Beschützer unseres Verdauungssystems“. Für positive Wirklungen einzelner zugesetzter Bakterienkulturen fehlen jedoch ausreichende wissenschaftliche Nachweise. Die Aussagen sind daher nicht erlaubt. 
Der Anbieter hat die Pressemitteilung entfernen lassen und die Probiotik-Werbung auf der Firmen-Website gelöscht.

In einem Alnatura-Markt habe ich Werbung für Demeter-Milchprodukte der Marke „Schrozberger Milchbauern“ gesehen, die mit dem Slogan „Der sanfte Neustart für einen gesunden Darm“ beworben wurden.
Nach meinem Verständnis könnte dies eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health-Claims-Verordnung darstellen. Mir ist nicht bekannt, dass für solche Aussagen bezüglich „gesunder Darm“ bzw. darmfördernder Wirkung von Joghurt-/Milchprodukten eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe existiert. […]
Verbraucher aus Hamburg am 20.05.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

„Der sanfte Neustart für einen gesunden Darm“: Es gibt keine seriösen Nachweise für die Wirkung – weder für das Produkt noch für die zugesetzten Bakterien. Es geht deshalb auch nicht, das Produkt als probiotisch zu bewerben. 

Darum geht’s:

Schrozberger nennt das Produkt in einer Pressemitteilung unter der-pressedienst.de „probiotischer ABC Joghurt“. Folgende Aussagen finden sich in der Pressemitteilung:

  • „Der sanfte Neustart für einen gesunden Darm“ 
  • „Unterstützung für die Darmflora: ABC Joghurt, Kefir mild und Trink-Kefir natur
  • „Natürliche Beschützer unseres Verdauungssystems“

Auf der Firmen-Website schrozberger-milchbauern.de bewirbt der Anbieter den ABC Joghurt als „probiotischen Genuss“ und mit der Aussage „unterstützt die Darmflora durch lebende Milchsäurebakterien“. 
Der Joghurt enthält drei aktive Kulturen: Lactobacillus Acidophilus, Bifidobakterium und L. Casei. 

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Um mit gesundheitlichen Wirkungen werben zu dürfen, müssen die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die wissenschaftlichen Studien überprüft die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie. 
In der EU ist derzeit nur eine gesundheitsbezogene Werbeaussage für Lebensmittel mit Bakterien zugelassen. Sie bezieht sich aber speziell auf Personen mit Laktose-Verdauungsproblemen. 
Dagegen gibt es eine lange Liste abgelehnter Claims zur Darmgesundheit, unter anderem „Lactobacillus casei trägt zur Darmgesundheit bei, indem die Anzahl nützlicher Bakterien im Darm erhöht wird“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Begriffe wie „probiotisch“ oder „gesunder Darm“ zielen in Richtung gute Darmflora und Darmgesundheit hin. Doch für positive Wirkungen solcher zugesetzten Bakterienkulturen auf den Darm fehlen wissenschaftliche Nachweise. Allein der Begriff „probiotisch“ ist bereits gesundheitsbezogen und darf deshalb nicht verwendet. Die Firma sollte weiterhin auch nicht vermitteln, dass sich der „probiotische Joghurt“ positiv auf die Darmgesundheit auswirkt.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Pressemeldung und die Werbung auf der eigenen Webseite entfernen. 

Stellungnahme der Molkereigenossenschaft Hohenlohe-Franken eG, Schrozberg

Textausschnitt aus der Original Stellungnahme
Da lag unsererseits ein Fehler in der Vermarktung auf der Produkt-Landingpage vor. Dies ist zwischenzeitlich geändert bzw. behoben worden, denn letztlich ist uns die korrekte Information unserer Kunden – gerade vor dem Hintergrund hochwertiger Molkereiprodukte in Demeter-Qualität – extrem wichtig.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Pressemitteilung entfernen lassen. Das gilt auch für die kritisierten gesundheitsbezogenen Aussagen auf der Firmen-Webseite.