Amazon entfernt unbewiesene Gesundheitswerbung für Vitamin-Gummibärchen
Die Firma hat das Produkt mit den kritisierten Aussagen/Bildern aus dem Handel genommen.
Zusammenfassung
Amazon bewarb auf seiner Plattform die „Happy Belly Debloat Vitamin Gummies“ mit positiven Wirkungen auf die Verdauung. Unter anderem zählten zu den Vorteilen des Produktes, dass die Vitaminbärchen helfen könnten, Blähungen zu reduzieren. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit handelte es sich dabei aber um unbewiesene Behauptungen. Es gibt keine Zutat in den Gummibärchen, die solch eine Wirkung haben könnte. Anbieter dürfen deshalb auch nicht damit werben.
Amazon hat die Abbildung mit den kritisierten Aussagen beim Angebot entfernt.
Beschwerde
Dieses Nahrungsergänzungsmittel heißt „debloat“ und verspricht „Blähungen zu reduzieren“. Ist so etwas erlaubt oder dürfen das nur Medikamente?
Verbraucher aus Berlin vom 03.07.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige
Unhaltbare Werbung für Gummibärchen: Das Angebot weckt Erwartungen, die das Nahrungsergänzungsmittel bei Weitem nicht erfüllen kann. Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage für die Behauptungen.
Darum geht’s:
Amazon bewirbt auf seiner Plattform das Produkt „Happy Belly Debloat Vitamin Gummies“. Verkäufer ist in diesem Fall Amazon selbst. Dabei handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel mit Apfelessig als weitere Zutat.
Die Galerie enthält mehrere Abbildungen mit Produktwerbung. Folgende Aussagen stehen auf dem zweiten Bild mit dem Hinweis „unsere Vorteile“:
- „Unterstützt eine angenehme Verdauung“
- „kann helfen, Blähungen zu reduzieren“
- „unterstützt das Immunsystem“
An erster Stelle es des Zutatenverzeichnisses steht das Süßungsmittel Maltitsirup, gefolgt von 10 % Apfelessigpulver. Weitere Zutaten sind Aroma, Pflanzenkonzentrate sowie die Vitamine B6 und B12.
Der Anbieter empfiehlt: „nur 1 Gummibärchen am Tag passt perfekt in jede Wellness-Routine.“
Das englische Wort „bloating“ steht für Blähungen. Bei „debloating“ geht es um das Lindern oder Reduzieren von Blähungen.
Das ist geregelt:
Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Zugelassene Aussagen liegen für das Produkt „Happy Belly Debloat Vitamin Gummies“ nicht vor.
Nach der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung handelt es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln um Konzentrate aus Nährstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Sie werden in dosierter Form, zum Beispiel als Kapseln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten zur Aufnahme in kleinen Mengen verkauft.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unverschämt: Die angebliche Wirkung der Vitamin-Gummibärchen gegen Blähungen hat keinerlei wissenschaftliche Grundlage. Aus gutem Grund sind gesundheitliche Aussagen für Lebensmittel streng geregelt. Eine vorbeugende oder heilende Wirkung zu bewerben, ist für Lebensmittel zu Recht verboten. Gesundheitsbezogene Aussagen, die einen Zusammenhang zwischen Apfelessig und der Darmgesundheit oder Verdauung herstellen, wurden von der EU-Kommission abgelehnt.
Von der Empfehlung das Produkt in die tägliche Wellness-Routine einzubauen, profitiert nur der Hersteller.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist auch der Produktname „debloat“ kritisch. Die Hersteller spielt mit diesem Namen auf Blähungen an.
Fazit:
Der Anbieter sollte mit dem Namen und der Werbung keine Wirkungen vermitteln, die nicht nachgewiesen sind.
Stellungnahme der Amazon EU SARL Deutschland
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 28. Juli 2026 hat die Firma nicht reagiert.
Ergebnis
Die kritisierte Abbildung hat Amazon auf der Plattform entfernt. Der Artikel wird weiterhin beworben, ist aktuell als „derzeit nicht verfügbar“ markiert.
Unabhängig davon sieht Lebensmittelklarheit den Produktnamen „debloat“ weiterhin kritisch.





