Wirkung von „Biogena one“ angeblich „klinisch bestätigt“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Für sein Produkt „Biogena one“ stellt der Hersteller auf seiner Website prominent wissenschaftliche Erkenntnisse in den Vordergrund. So soll das Produkt „bereits nach 4 Wochen spürbare Wirkungen“ zeigen. Die folgenden Prozentzahlen wirken wie Ergebnisse aus einer umfangreichen Studie. Zu den positiven Effekten zählen „mehr Energie“, „weniger Verdauungsbeschwerden“ oder „bessere Schlafqualität“. Doch die Ergebnisse aus Juli 2024 basieren auf einer Mini-Studie mit 22 Teilnehmer:innen. Solche fragwürdigen Werbeversprechen sollten schon längst der Vergangenheit angehören. Denn die Health-Claims-Verordnung stellt hohe Anforderungen an Gesundheitswerbung für Lebensmittel.
Die Firma sollte nicht zugelassene Gesundheitsaussagen auf ihrer Website streichen, unabhängig davon, ob sie einzelne Studien dafür anführen kann.
Die Firma hat verschiedene Änderungen auf der Website vorgenommen. An der Kritik ändert sich aus Sicht von Lebensmittelklarheit jedoch nichts.
Beschwerde
Ich möchte Sie auf die Werbepraxis des Unternehmens Biogena One aufmerksam machen.
Deren Drink wird mit Versprechen wie mehr Fokus, mehr Energie, geistige Klarheit, innere Ruhe sowie besserer Schlaf beworben. Und das angeblich sogar durch eine "Studie" gestützt – tatsächlich handelt es sich jedoch lediglich um eine interne Erhebung mit nur 22 Probanden, ohne Kontrollgruppe oder unabhängiger, externer Betrachtung.
Gesehen habe ich das ursprünglich bei Instagram und später dann auf der deren Homepage:
Aus Verbrauchersicht entsteht dadurch der Eindruck, dass die beworbenen Wirkungen wissenschaftlich fundiert seien. Tatsächlich entspricht dies nicht den Standards einer belastbaren klinischen Studie. Durch diese pseudowissenschaftlichen Aussagen besteht eine klare Gefahr der Irreführung von Konsumenten.
Verbraucher aus Graz vom 03.09.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Vermeintlich „klinische Studie“ wirbt mit hohen Prozentzahlen gesundheitliche Effekte für das Pulver nach „nur 4 Wochen“. Doch diese Aussagen sind unseriös. Solche Studien reichen bei Weitem nicht als Nachweis für gesundheitliche Wirkungen.
Darum geht’s:
Auf Biogena-one.com bewirbt die Firma unter dem Stichwort „Forschung“ mit Hinweisen wie:
- „Die Wissenschaft hinter one. Wissenschaftlich entwickelt. Klinisch bestätigt. Natürlich wirksam“
- „Klinisch bestätigt: Biogena one zeigt bereits nach nur 4 Wochen spürbare Wirkung.“
- „86 % hatten mehr Energie in ihrem Alltag“
„77 % hatten weniger Verdauungsbeschwerden“
„63 % erlebten eine bessere Schlafqualität“
„77 % fühlten sich weniger gestresst“
„90 % haten erhöhte CoQ10-Werte“ - „Im Juli 2024 wollten wir ganz genau wissen, was Biogena one im Körper bewirkt.*“
- „22 Teilnehmende im Alter von 20 und 50 Jahren“
- „Das Wohlbefinden wurde ebenfalls anhand validierter wissenschaftlicher Fragbögen erfasst – mit Schwerpunkt auf Energieniveau, Schlafqualität, IBS-Symptomen und mentaler Ausgeglichenheit.“
Der Hinweis auf das Sternchen führt an das Ende der Seite, zum Footer. Kleingedruckt sind nach dem Begriff „Achtung“ allgemeine Informationen zum Produkt zu lesen. Weitere „wichtige Informationen“ erscheinen erst nach dem Anklicken des Buttons „Mehr lesen“. Dort finden sich hinter Begriffen wie „Energie“, „Fokus“ und „Immunsystem“ zugelassene Claims für einzelne Vitamine und Mineralstoffe.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Wirkungen oder Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen freiwillig bereitgestellte Informationen auf einschlägigen wissenschaftlichen Daten beruhen.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Ungeheuerlich: Um ein Produkt zu vermarkten, das ausschließlich als Ergänzung zur täglichen Ernährung dienen soll, setzt der Anbieter auf die „Wissenschaft“: So fallen Begriffe wie „klinisch bestätigt“ und „nach nur 4 Wochen spürbare Wirkung“ ins Auge.
Aufgrund dieser „aktuellen 8-wöchigen klinischen Studie“ trifft die Firma Aussagen wie:
„86 % hatten mehr Energie in ihrem Alltag“
„77 % hatten weniger Verdauungsbeschwerden“
„63 % erlebten eine bessere Schlafqualität“
„77 % fühlten sich weniger gestresst“
„90 % haten erhöhte CoQ10-Werte“
Diese Prozentangaben vermitteln den Eindruck, dass Verbraucher:innen mit diesen Wirkungen mit hoher Wahrscheinlichkeit rechnen können. Ein wissenschaftlicher Nachweis fehlt aber. Solche einzelnen Studien erfüllen bei Weitem nicht den Anspruch, den gesundheitsbezogene Angaben erfüllen müssen. Die Aussagen sind somit irreführend.
Fazit:
Die Firma sollte nicht zugelassene Gesundheitsaussagen auf ihrer Website streichen, unabhängig davon, ob sie einzelne Studien dafür anführen kann.
Stellungnahme der Biogena GmbH & Co KG, Salzburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 23. September 2025 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Die Firma hat die Website überarbeitet und verschiedene Änderungen vorgenommen. An der Kritik ändert sich aus Sicht von Lebensmittelklarheit jedoch nichts.






