Das ärgert beim Einkauf:

Trüffelfreunde Trüffel-Pulver

Das „Trüffel-Pulver“ besteht aus Aroma und Johannisbrotkernmehl und nur zu einem Prozent aus Trüffel.
getaeuscht

Der Name „Trüffel-Pulver“ und die Aufmachung des Produktgläschens lassen kaum erwarten, dass das Pulver zu zirka 99 Prozent aus Aromen und Johannisbrotkernmehl besteht. Laut Zutatenliste steckt lediglich ein Prozent Trüffel im Produkt. Auch die Webseite trueffelfreunde.com bewirbt das Produkt prominent mit Trüffel. Das passt aus unserer Sicht nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung. Die Herstellerfirma sollte den Namen „Trüffel-Pulver“ ändern und die Trüffelmenge bereits auf der Schauseite angeben.

Das „Trüffel-Pulver“ enthält laut Zutatenliste nur 1 % Trüffel mindestens aber 50 % Aromen.
Verbraucher aus Mannheim vom 09.07.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Anbieterfirma bewirbt die „Gewürzmischung“ prominent mit „Trüffel“, obwohl hauptsächlich Aromen für den Geschmack sorgen.

Darum geht’s:

Die Schauseite bezeichnet das Produkt als „Trüffel-Pulver“. Darunter steht in kleinerer Schriftgröße „Gewürzmischung mit schwarzem Trüffel“. Die Zutatenliste führt die Zutaten „natürliche Aromen, Johannisbrotkernmehl, Sommertrüffel […] 1 %, Aroma“ auf. Auf dem Etikett des Gläschens wirbt die Firma wiederholt mit „Trüffel“ beispielsweise durch „Trüffelfreunde“, „Trüffelprodukte“ und „Trüffel-Pulver“. 
Die Webseite trueffelfreunde.com bildet neben dem Produktangebot „Trüffel-Pulver“ zusätzlich einen halben schwarzen Trüffel sowie ein Häufchen gemahlenes dunkles Pulver ab. Des Weiteren beschreibt die Webseite das Produkt mit „Unser Highlight im Trüffel-Freunde Sortiment ist das Trüffel-Pulver. Der einzigartige Geschmack des Trüffels ist der Protagonist unseres neuen Trüffel-Pulvers. Kräftiges und lebendiges Aroma. Perfekt, um Ihre täglichen Gerichte zu verfeinern.“

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren macht die Verordnung Vorgaben zur Gestaltung der Zutatenliste. Danach sind die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung aufzuführen.
Nach den Leitsätzen für Speisepilze zählen Trüffelpilze zu den Speisepilzen. Bei Pilzpulver handelt es sich um vermahlene, getrocknete Speisepilze. Nur artenreine Pilzpulver werden nach der enthaltenen Pilzart bezeichnet.
Die Leitsätze für Gewürze sehen für die Bezeichnung „Gewürzmischungen“ Mischungen vor, die ausschließlich aus Gewürzen bestehen. Trüffel zählen zu den Gewürzen, Johannisbrotkernmehl und Aroma hingegen nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei dem Namen „Trüffel-Pulver“ und der mehrfachen Nennung von „Trüffel…“ auf dem Produktgläschen können Verbraucher:innen deutlich mehr als ein Prozent Trüffel im Pulver erwarten. Dass das Produkt zu zirka 99 Prozent aus Aromen und Johannisbrotkernmehl besteht und dies erst aus der Zutatenliste hervorgeht, ist aus unserer Sicht weder zu erwarten noch akzeptabel. Zudem entspricht die Bezeichnung „Gewürzmischung“ nicht den Leitsätzen.
Weiterhin ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass auch die Webseite trueffelfreunde.com prominent mit Trüffel und dem „einzigartigen Geschmack des Trüffels“ wirbt, obwohl das Pulver aromatisiert ist.

Fazit:

Die Herstellerfirma sollte den Namen „Trüffel-Pulver“ sowie die Angabe „Gewürzmischung“ ändern und die Trüffelmenge auf der Schauseite angeben.

Stellungnahme der Trüffelfreunde GmbH Darmstadt

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 09.07.2023 liegt keine Stellungnahme vor.

Ergebnis

Beim Aufruf der Webseite am 05.09.2023 sind Lebensmittelklarheit Änderungen im Online-Shop aufgefallen: So hat die Firma den abgebildeten Trüffel und das Trüffelpulver sowie Werbeaussagen entfernt. Die abgebildete Verpackung ist unverändert.

Lebensmittelklarheit hat wegen weiterer Kennzeichnungsmängel die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert.