Das ärgert beim Einkauf:

„Thüringer Rostbratwurst“ als regionales Produkt in München verkauft

Die Metzgerei Franz in München wirbt mit „Regional und Hausgemacht“ für eine „Thüringer Rostbratwurst“, die aus Thüringen stammen muss.
getaeuscht

Die Metzgerei Franz in München bietet auf Ihrer Webseite metzgerei-franz-gmbh.de „Thüringer Rostbratwurst“ als Tagesgericht am 18.09.2023 an und bewirbt an anderer Stelle „Thüringer Roster“ unter der Überschrift „Regional & Hausgemacht“. Verbraucher:innen können sich dadurch getäuscht sehen. Denn tatsächlich ist „Thüringer Rostbratwurst“ eine geschützte Bezeichnung. Eine „Thüringer Rostbratwurst“ muss in Thüringen hergestellt werden und mindestens 51 Prozent der Zutaten müssen aus Thüringen stammen. 
Der Anbieter sollte nicht mit „Regional & Hausgemacht“ für „Thüringer Rostbratwurst“ oder „Thüringer Roster“ werben. 

Die Thüringer Rostbratwurst ist eine regionale Spezialität AUS Thüringen. Laut EU-Verordnung vom 6. Januar 2004 ist "Thüringer Rostbratwurst" eine geschützte geografische Angabe. Die Bezeichnung und Verwendung, der in München produzieren Wurst dürfte damit unzulässig sein.
Verbraucherin aus München vom 18.09.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Angebot einer „Thüringer Rostbratwurst“ passt nicht zu einer Metzgerei in München, die mit „Regional & Hausgemacht“ wirbt. 

Darum geht’s:

Die Webseite metzgerei-franz-gmbh.de bietet „Thüringer Rostbratwurst auf Sauerkraut“ in der Rubrik „Wochenkarte“ am Montag, 18.09.2023 an. In der Rubrik „Franz Wurst“ bewirbt die Metzgerei „REGIONAL & HAUSGEMACHT - Bratwürste in der Semmel“ an unter anderem „Thüringer Roster“.

Das ist geregelt:

Die „Thüringer Rostbratwurst“ ist eine traditionelle Spezialität mit dem Bezeichnungsschutz geschützte geographische Angabe (g.g.A.). Ihre Spezifikation ist in einer Verordnung der Europäischen Kommission festgelegt. Danach wird die Rostbratwurst im Bundesland Thüringen hergestellt. Zudem müssen mindestens 51 Prozent der verwendeten Rohstoffe aus der Region Thüringen stammen. Die Verordnung über Qualitätsregelungen schützt eingetragene Bezeichnungen für Lebensmittel. Dieser Schutz umfasst auch Anspielungen auf die Bezeichnung oder angelehnte Bezeichnungen wie „Art“ oder „Typ“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

„Thüringer Rostbratwurst“ und „Thüringer Roster“ können in einer Metzgerei in München nicht „Regional & Hausgemacht“ sein. Entweder es handelt sich nicht um eine „Thüringer Rostbratwurst“ oder sie wird nicht in München hergestellt, sondern zugekauft. Das Angebot ist nach unserer Auffassung nach täuschend.

Fazit:

Der Anbieter sollte nicht mit „Regional & Hausgemacht“ für „Thüringer Rostbratwurst“ oder „Thüringer Roster“ werben.

Stellungnahme der Metzgerei Franz GmbH, München

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 04.10.2023 liegt bisher keine Stellungnahme vor.

Ergebnis

Aufgrund der Kennzeichnungsmängel hat Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert .