So haben Hersteller reagiert:

Städter Süßer Schnee sowie Angebot auf backschwestern.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: „Süßer Schnee“ neu als „Puder-Dekorzubereitung mit Traubenzucker“ anstatt als „besonders feiner Puderzucker“ bezeichnet
Geändert

Das Produkt wird auf der Schauseite des Produktes und im online-Shop backschwestern.de als „besonders feiner Puderzucker“ beschrieben. „Puderzucker“ ist eine Bezeichnung für einen fein vermahlenen, gesiebten Zucker. Weitere Zutaten wie Palmöl und Vanillearoma sind nicht üblich und Käufer erwarten sie daher nicht. Der Hersteller sollte bereits auf der Vorderseite der Verpackung und bei online-Angeboten, das Produkt den Zutaten entsprechend bezeichnen.

Das Produkt wird als besonders feiner Puderzucker beschrieben. Doch die Zutaten sind alles andere als fein: Dextrose, Weizenstärke, Trennmittel E170, gehärtetes Palmöl, natürliches Vanillearoma mit anderen natürlichen Aromen.
Was soll das alles in einem Puderzucker?
Herr H. aus Darmstadt vom 27.04.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Das Produkt ist im Internet bestellbar und heißt „Süßer Schnee – Der besonders feine Puderzucker“. Das Zutatenverzeichnis nennt neben Dextrose die Zutaten Weizenstärke, Trennmittel E170, gehärtetes Palmöl, natürliches Vanillearoma mit anderen natürlichen Aromen.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein. Laut Verordnung ist daher die Angabe einer Bezeichnung verpflichtend. Sofern es keine rechtlich vorgeschriebene und verkehrsübliche Bezeichnung gibt, ist eine beschreibende Bezeichnung erforderlich. Aus dieser sollen Verbraucher die Art des Lebensmittels erkennen können. Das gilt auch für den Einkauf von Lebensmitteln im Internet.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

„Puderzucker“ kennen Verbraucher aus dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem Handel als fein gemahlenen und gesiebten Zucker. Es ist naheliegend, dass sie auch bei „Süßem Schnee“, den der Hersteller als Puderzucker beschreibt, ausschließlich von fein vermahlenem Haushaltszucker (Saccharose) ausgehen. Daher entspricht schon die süßende Hauptzutat „Dextrose“ (Traubenzucker) nach unserer Auffassung nicht dem, was Verbraucher in einem „Puderzucker“ erwarten. Zusätzlich vermuten Verbraucher unserer Ansicht nach in einem „Puderzucker“ außer Zucker keine weiteren Zutaten.

Fazit:

Der Hersteller sollte das Produkt unmissverständlich benennen und nicht als „besonders feinen Puderzucker“ bezeichnen, wenn es tatsächlich fünf weitere Zutaten enthält.

Stellungnahme Staedter GmbH, Allendorf/Lumda

Kurzfassung:

Das Produkt „Süßer Schnee“ wird seit dem 26.01.2018 mit der Bezeichnung „Puder-Dekorzubereitung mit Traubenzucker“ in den Verkehr gebracht. Wir haben dementsprechend unsere Angaben auf unserer Internetseite www.staedter.de angepasst sowie die Angaben auf den Internetseiten der Städter Fachhändler ändern lassen, die dieses Produkt online anbieten.

Ergebnis

Die Städter GmbH hat die Bezeichnung von „Der besonders feine Puderzucker“ in „Puder-Dekorzubereitung mit Traubenzucker“ geändert und diese Änderung auch im online-Shop backschwestern.de bewirkt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de