Das ärgert beim Einkauf:

Solevita Früchte Punsch

Die Angabe der einzeln beworbenen Fruchtmengen ist unvollständig und unverständlich.
getaeuscht

Die fünf im Früchtepunsch enthaltenen Früchte sind entweder in der Ergänzung zum Produktnamen hervorgehoben oder in der Beschreibung des Getränkes auf der Verpackung beworben. Zusätzlich sind alle Früchte auf der Schauseite oder den Seiten des Tetrapaks abgebildet. Die Zutatenliste nennt jedoch nur für drei Früchte die enthaltene Menge. Der angegebene Gesamtfruchtgehalt stimmt nicht mit der Summe dieser Mengen überein und kann daher nicht nachvollzogen werden. 
Der Anbieter sollte für alle genannten und/oder als Bild hervorgehobenen Früchte die Mengen angeben, damit Verbraucher:innen die versprochene Qualität prüfen können.

Die Prozentwerte des Zutatenverzeichnisses stimmen nicht bzw. ergeben keinen Sinn. Auch fehlen die Mengenangaben für Zitrone und Trauben, obwohl diese im Beschreibungstext erwähnt werden und teilweise auf dem "Serviervorschlag" abgebildet sind.
Verbraucher aus Gütersloh vom 26.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Fruchtgehalt von 65 Prozent lässt sich mit den vorhandenen Mengenangaben nicht nachvollziehen. Es fehlen Angaben für die abgebildeten Früchte Traube und Zitrone. Deren Anteil sollte der Anbieter ebenfalls kennzeichnen. 

Darum geht’s:

Der Produktname nennt die Früchte Apfel, Johannisbeere und Kirsche. Darunter abgebildet sind außerdem Trauben und Zitrone. Auf alle fünf Fruchtarten des Getränkes weist ein beschreibender Text hin „Saftige Äpfel, fruchtige Trauben, Sauerkirschen, schwarze Johannisbeeren und spritzige Zitronen werden mit feinen Punscharomen zu einem winterlichen Geschmackserlebnis kombiniert“. Die Bezeichnung nennt den Fruchtgehalt mit 65 Prozent. In der Zutatenliste tauchen als Bestandteile von Mehrfruchtsaft aus Mehrfruchtsaftkonzentrat 34 % Apfel, 5 % schwarze Johannisbeere, 5 % Sauerkirsche und Zitrone auf. Weiterhin nennt der Hersteller, Wasser, Traubensaft, Zucker und natürliche Aromen als Zutaten. In welchen Mengen Zitronen- und Traubensaft im Getränk stecken, ist nicht gekennzeichnet. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für Verbraucher leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Eine mengenmäßige Angabe von Zutaten ist erforderlich, wenn das Lebensmittel Zutaten wie Obst in der Bezeichnung nennt oder durch Worte, Bilder oder eine grafische Darstellung auf dem Lebensmittel hervorhebt. Die Mengenangabe erfolgt als Prozentsatz und bezieht sich auf den Zeitpunkt der Herstellung. Der prozentuale Anteil kann in der Bezeichnung oder im Zutatenverzeichnis stehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Für Verbraucher:innen ist es wichtig zu wissen, welche Menge der besonders ausgelobten Zutaten – in diesem Fall die verschiedenen Früchte – im Gesamtprodukt stecken. Hier fehlen für zwei hervorgehobene Zutaten die Mengenangaben: für „fruchtige Trauben“ und „spritzige Zitronen“. Verbraucher:innen können lediglich die Gesamtmenge von Zitronen- und Traubensaft, 21 Prozent, errechnen. Ein qualitativer Produktvergleich und eine transparente Kaufentscheidung sind unmöglich.

Fazit:

Der Anbieter sollte für alle beworbenen und/oder als Bild hervorgehobenen Früchte die Mengen angeben, damit Verbraucher:innen die versprochene Qualität prüfen können.
 

Stellungnahme der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bad Wimpfen

Kurzfassung, von der Verbraucherzentrale erstellt:

Der Solevita Früchte Punsch hat einen Fruchtgehalt von 65%, wie in der Beschreibung angegeben. Bildlich sind alle enthaltenen Früchte abgebildet. Auf der Schauseite steht "APFEL-JOHANNISBEER-KIRSCHE". Dies hat zur Folge, dass diese 3 Früchte quantitativ angegeben werden müssen. Die restlichen Zutaten werden nur in der Zutatenliste genannt. Diese sind verpflichtend anzugeben. Im Werbetext ist eine Aufzählung aller Früchte, auch dies ist nicht als Hervorhebung zu sehen.