Das ärgert beim Einkauf:

Schnittlauch-Verpackung kann falschen Eindruck über Herkunft vermitteln

Meinert Gemüse wirbt mit für Bayern landestypischen blau-weißen Rauten und der Aussage „aus den Knoblauchsland“. Tatsächlich stammt der Schnittlauch aus Kenia.
getaeuscht

Meinert Gemüse bewirbt den abgepackten Schnittlauch mit den für Bayern typischen blau-weißen Rauten. Ein weiterer Hinweis „aus dem Knoblauchsland“ deutet auf eine Herkunft des Schnittlauchs zwischen Nürnberg und Erlangen hin. Kaufinteressierte werden daher mit Schnittlauch aus bayerischem Anbau rechnen. Die tatsächliche Herkunftsangabe Kenia fällt weit weniger auf und kann leicht übersehen werden. Meinert Gemüse sollte auf die Werbung mit den für Bayern typischen blau-weißen Rauten und dem Hinweis auf die Knoblauchregion in Bayern verzichten, wenn der Schnittlauch aus Kenia stammt.

Das Etikett auf dem Produkt suggeriert, es käme aus der Region ("aus dem Knoblauchsland" = Gemüseanbaugebiet nördlich von Nürnberg). Auf dem Etikett sind auch blau-weiße Rauten, wie die bayerische Flagge. Bei genauem Lesen stellt man fest, dass der Schnittlauch in Wirklichkeit aus Kenia kommt. 
Verbraucherin aus Lauf vom 14.02.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Herkunftsland Kenia passt nicht zu Schnittlauch, der mit den für Bayern landestypischen Symbolen wirbt und auf eine Region in Bayern hinweist.

Darum geht’s:

Meinert Gemüse bietet 25 Gramm Schnittlauch verpackt im Handel an. Die Verpackung bildet auf dem Etikett blau-weiße Rauten ab, wie sie die bayerische Flagge zeigt. Weiterhin wirbt Meinert Gemüse auf der Schauseite mit „aus dem Knoblauchsland“. Als „Knoblauchsland“ bezeichnet der bayerische Bauernverband auf der Webseite knoblauchsland-gemueseland.com das Gemüseanbaugebiet im Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen. Weiterhin nennt das Etikett das Herkunftsland des Schnittlauchs mit „Ursprung: KENIA“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft und Ursprung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse fordert für Obst und Gemüse, die frisch an Verbraucher abgegeben werden, die Angabe des Ursprungslandes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Schnittlauch gehört zu den Kräutern, die klassischerweise hierzulande angebaut und in der heimischen Küche verwendet werden. Bei einem Schnittlauch, der auf dem Etikett zusätzlich Bayern bewirbt, werden Verbraucher:innen kaum mit der Herkunft Kenia rechnen. Um Fehlkäufe zu vermeiden, sollte der Anbieter keinen falschen Eindruck über die Herkunft des Schnittlauchs vermitteln.

Fazit:

Meinert Gemüse sollte auf die Werbung mit den für Bayern typischen blau-weißen Rauten und dem Hinweis auf die Knoblauchregion in Bayern verzichten, wenn der Schnittlauch aus Kenia stammt.
 

 

Stellungnahme der Meinert Gemüse GmbH, Nürnberg

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 01.03.2024 liegt bisher keine Antwort vor.