Das ärgert beim Einkauf:

Rechnung der Gesamtfüllmenge für Fisch und Soße geht nicht auf

Die „Lysell Matjes-Mahlzeit“ soll 200 Gramm schwer sein. Die vorhandenen Angaben für Fisch und Soße ergeben aber deutlich weniger Inhalt.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Gesamtfüllmenge von 200 Gramm für die „Matjes-Mahlzeit“ ist nicht plausibel. Sie passt nicht zu den Mengenangaben für Fisch und Soße. Tatsächlich sind die Angaben des Herstellers in diesem Fall aber unvollständig. Für den Fisch in Aufgussflüssigkeit kennzeichnet er lediglich das Abtropfgewicht. Dadurch erscheint die Gesamtfüllmenge von 200 Gramm sehr hoch gegriffen.
Die Firma sollte die Füllmenge für den Fisch und dessen Abtropfgewicht sowie getrennt davon die Füllmenge der Soße angeben.

Laut Hersteller enthält die Packung „Lysell Matjes Mahlzeit mit Sauce“ 200 g. Im Kleingedruckten werden 84 g Fisch und 83 ml Soße angegeben, zusammen maximal 167 g, da die Dichte von Mayonnaise unter 1 liegt.
Dies ist für mich eine ganz bewusste Verbrauchertäuschung bzw. Betrug.
Verbraucher aus Groß Pankow vom 08.10.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Da die Zahlen auf der Verpackung nicht zusammenpassen, sorgen sie für Irritation. 
Außerdem reicht es nicht, für den Fisch lediglich das Abtropfgewicht anzugeben, wenn er in Aufgussflüssigkeit verkauft wird. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Umverpackung steht „Matjes-Mahlzeit mit Sauce nach Hausfrauenart“. Klein gedruckt steht darunter „Zarte Matjesfilets nach nordischer Art in delikatem Aufguss, mit Sauce nach Hausfrauenart“. Abgebildet sind zwei Filets mit einer weißen Soße. Auf der Rückseite der Verpackung kennzeichnet die Firma die Füllmenge mit 200 Gramm. In Klammern steht darunter die Angabe „Fisch Abtropfgewicht: 84 g; 83 ml Sauce“. 
Die enthaltene Packung besteht aus zwei getrennten Kammern: jeweils für die Soße und den Fisch in einer Aufgussflüssigkeit. 
Für den Fisch in Aufgussflüssigkeit gibt es keine Angabe der Füllmenge, nur das Abtropfgewicht. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut Fertigpackungsverordnung gilt: Für Lebensmittel in Aufgussflüssigkeit, beispielsweise Matjes in Salzlake, muss der Hersteller neben der Füllmenge auch das Abtropfgewicht für den Fisch angeben. Feinkostsoßen sind nach Volumen, also Milliliter, zu kennzeichnen. 
Sind in einer Fertigpackung verschiedenartige Erzeugnisse gesondert abgefüllt, sind die Mengen der einzelnen Erzeugnisse anzugeben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Angaben zu Füllmengen sind intransparent: Mit der vorliegenden Kennzeichnung bleibt die Berechnung der Gesamtfüllmenge von 200 Gramm ein Rätsel. Die Kennzeichnung ist verbesserungswürdig:

  • Für den Fisch ist festgelegt, dass die Füllmenge und das Abtropfgewicht in Gewicht anzugeben sind. Auf der Verpackung ist aber nur das Abtropfgewicht angegeben. 
  • Für die Soße ist vorgegeben, dass die Füllmenge in Volumen, also Milliliter angegeben wird.
  • Gewicht in Gramm und Volumen in Milliliter lassen sich nicht addieren. Eine Gesamtfüllmenge ist aber auch gar nicht rechtlich gefordert. 

Fazit:

Die Firma sollte die Füllmenge für den Fisch und dessen Abtropfgewicht sowie getrennt davon die Füllmenge der Soße angeben.

Stellungnahme der Ostsee Fisch GmbH & Co. Produktions- und Vertriebs KG, Bentwisch

Kurzfassung:
Das Produkt hat eine Gesamtfüllmenge von 200 g. Diese 200 g bestehen unter anderem aus den wertgebenden Komponenten „Fischfilets“ (84 g) und der „Sauce nach Hausfrauenart“ (83 ml). Zusammengenommen ergeben sich etwa ~167 g. Um hier transparent zu informieren, sind die Einzelmengen an „Fischabtropfgewicht“ und „Sauce“ hier direkt an der Gesamtfüllmenge angegeben und nicht im „Kleingedruckten“ untergebracht.

Ergebnis

Wegen der Kennzeichnungsmängel hat die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert.