„Quark Creme“ entpuppt sich als „Frischkäsespezialität“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Produktname „Quark Creme“ weist auf einen cremigen Speisequark hin. Die Bezeichnung auf der Becherseite lautet jedoch „Frischkäse“. Das ist nicht dasselbe wie „Speisequark“. Für Speisequark gelten besondere Anforderungen, beispielsweise zu Eiweiß- und Trockenmassegehalt. Entsprechend können Verbraucher:innen unterschiedliche Erwartungen an „Quark“ und „Frischkäse“ haben.
Der Anbieter sollte „Quark“ nicht im Produktnamen nennen, wenn es sich um einen Frischkäse handelt.
Beschwerde
Das Produkt ist auf dem Hauptetikett ausdrücklich als Quarkcreme deklariert und wird als solche im Verkauf angeboten. Enthalten ist allerdings nicht Quark, sondern ausschließlich Frischkäse, was in diesem Falle eine Verbrauchertäuschung darstellt. Überdies wird das Produkt dadurch in der falschen Lebensmittelrubrik im Verkauf angeboten.
Verbraucher aus Baiersbronn vom 30.03.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Produktname „Quark Creme“ passt nicht. Denn Verbraucher:innen können bei diesem Namen einen Quark und keinen Frischkäse erwarten.
Darum geht’s:
Die Firma Ehrmann nennt das Produkt „Quark Creme“. Den Wortbestandteil „Quark“ hebt Ehrmann durch die Schriftgröße hervor. Laut Bezeichnung auf der Becherseite handelt es sich um einen „Frischkäse, 40 % i. Tr.“. Der Text darunter beschreibt das Produkt als „cremige und proteinreiche Frischkäsespezialität“. Eine Zutatenliste ist auf der Verpackung nicht abgedruckt.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht über seine Eigenschaften täuschen, beispielsweise die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Käseverordnung definiert die Gruppe „Frischkäse“ nach den Standardsorten: Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse. So legt die Verordnung für die Standardsorte „Speisequark“ unter anderem fest, dass dieser lediglich aus Milch, Sahne, Magermilch oder anfallender Molke hergestellt werden darf. Zusätzlich legt die Verordnung die Gehalte an Eiweiß und Trockenmasse für Speisequark fest. Erfüllt ein „Frischkäse“ die Vorgaben für „Speisequark“, wird er als „Speisequark“ bezeichnet. Erfüllt er die Vorgaben nicht, lautet die allgemeinere Bezeichnung „Frischkäse“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Quark Creme“ und die Bezeichnung „Frischkäse“ passen nicht zusammen. Sowohl Verbraucher:innen als auch die rechtlichen Vorgaben unterscheiden zwischen „Speisequark“ und „Frischkäse“. Weiterhin zeigt ein Nährwertvergleich: Die „Quark Creme, 40 % i. Tr.“ enthält viel weniger Eiweiß, als ein „Speisequark, 40 Prozent Fett i.Tr“. Der Produktname „Quark Creme“ kann daher falsche Erwartungen wecken.
Fazit:
Der Anbieter sollte „Quark“ nicht im Produktnamen nennen, wenn es sich um einen Frischkäse handelt.
Stellungnahme der Ehrmann SE, Oberschönegg
Kurzfassung:
„Quark Creme“ ist der Name des Produktes und charakterisiert die cremige, quarkige Konsistenz, die unser Produkt aufgrund der Herstellung hat. Die Fettstufe steht zur leichteren Kaufentscheidung mit auf der Schauseite. Lebensmittelrechtlich ist Quark nicht definiert und fällt aufgrund der Käseverordnung unter die Gruppenbezeichnung Frischkäse. Deshalb ist die Verkehrsbezeichnung „Frischkäse, 40% Fett i.Tr.“