Das ärgert beim Einkauf:

Nur Orangenzellen statt Orangen im Ehrmann Almighurt

Unerwartet: Statt der beworbenen frischen Orange steckt im Joghurt der Sorte „Almighurt Nektarine-Floridaorange“ mit „Orangenzellen“ lediglich einen Pressrückstand aus der Saftherstellung.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Abbildung frischer Orange, der Produktname „…-Floridaorange“ und die Werbung mit „Erlesene Fruchtzubereitung“ wecken eine Erwartung an die Produktqualität, die der „Almighurt Nektarine-Floridaorange“ nicht erfüllt. 
Anstelle von Orangensaft oder -stücken tauchen in der Zutatenliste lediglich 2,6 Prozent Orangenzellen auf. „Orangenzellen“ sind Fruchtrückstände aus der Saftherstellung, die aus Zellhäuten und der weißen, inneren Fruchtschale bestehen. 
Ehrmann sollte die Verpackungsgestaltung an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen. Verbraucher:innen sollten bereits auf der Schauseite erfahren, dass es sich um einen gefärbten und aromatisierten Joghurt ohne geschmacksgebende Bestandteile frischer Orangen handelt.

Almighurt hatte früher mal einen leckeren Orangenjoghurt. In Erinnerung daran habe ich heute Nektarine-Floridaorange gekauft. Geschmack ist künstlich, süß und kaum vorhanden. Ein Blick auf die Zutaten zeigt 2,6 % "Orangenzellen", was immer das sein soll. Es schmeckt nach gar nichts. Auf der Verpackung ist indes eine appetitliche Orangenscheibe abgebildet.  
Verbraucherin aus Hochheim vom 13.02.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Es ist einfach nur frech, mit Floridaorangen und einem abgebildeten frischen Orangeschnitz zu werben, aber für die „erlesene Fruchtzubereitung“ des Joghurts stattdessen Reste aus der Saftherstellung zu verwenden. 

Darum geht’s:

Die Sorte des Almighurts von Ehrmann heißt „Nektarine-Floridaorange“. Die Abbildung zeigt im Hintergrund ein Bergpanorama mit Wiese und Kühen. Im Vordergrund ist eine Schale mit Joghurt, Nektarine und einem Schnitz Orange zu sehen. Auf dem Deckelrand und Becher stehen die Hinweise „Gute Allgäuer Milch“ und „Erlesene Fruchtzubereitung aus Deutschland“. Die Bezeichnung lautet „Joghurt mild mit 17 % Nektarine-Floridaorangenzubereitung, 3,8 % Fett im Milchanteil“. Die Zutatenliste nennt als Fruchtbestandteile „Nektarinen 6 %, Orangenzellen 2,6 %“.
Die Verbraucherin wundert sich über die Abbildung des Orangenschnitzes in Verbindung mit der Zutat Orangenzellen.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Primäre Zutaten sind laut LMIV die Zutaten, die über 50 Prozent der Menge ausmachen oder die, die üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert werden und für die in den meisten Fällen eine mengenmäßige Angabe vorgeschrieben ist.
Ist auf einem Lebensmittel eine Herkunft angegeben, die primäre(n) Zutat(en) stammen aber nicht daher, so ist ein Hinweis zur Herkunft der primären Zutaten anzugeben. Alternativ ist die Angabe möglich, dass die primäre Zutat aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort kommt als das Lebensmittel.

Laut EU-Zollbestimmung über Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie handelt es sich bei Orangenzellen um Erzeugnisse aus Orangenteilen, die beim Auspressen von Orangen zunächst in den Saft gelangen und später abgesiebt werden. Sie bestehen zum größten Teil aus Zellhäuten und dem weißen Schaleninneren (Albedo). Sie enthalten fast keine Anteile von Fruchtfleisch oder -saft. Diese Erzeugnisse sind als Zusatz zu rückverdünnten Orangensäften oder Limonaden bestimmt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es dürfte kaum jemand bei der Abbildung frischer Orange damit rechnen, dass mit leergepressten Orangenzellen ein Rückstand aus der Saftherstellung anstelle von Fruchtfleisch oder -saft im Produkt steckt. In Wahrheit sorgen Aroma und färbendes Karottenkonzentrat für Geschmack und Farbe. Transparente Verpackungsgestaltung sieht anders aus. 

Über die Verbraucherkritik hinaus ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, Ehrmann bewirbt das Allgäu als Herkunftsort der Milch und Deutschland als Herkunftsort der Fruchtzubereitung. Das Unternehmen informiert jedoch nicht über die Herkunft der primären Zutaten der Fruchtzubereitung. Diese müsste Ehrmann in direktem Zusammenhang zur Werbung mit Deutschland angeben. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit reicht es für eine abweichende Herkunftskennzeichnung nicht aus, lediglich das Land der Herstellung einer Zubereitung zu kennzeichnen. 

Fazit:

Ehrmann die Verpackungsgestaltung an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen. Verbraucher:innen sollten bereits auf der Schauseite erfahren, dass es sich um einen gefärbten und aromatisierten Joghurt ohne geschmacksgebende Bestandteile frischer Orangen handelt. 

Stellungnahme der Ehrmann SE, Oberschönegg

Zu dem Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 10.03.2026 liegt keine Antwort vor.