Das ärgert beim Einkauf:

Echinacea beworben, aber Wirkversprechen bezieht sich auf Vitamin C

Die Echinacea Lutschbonbons von MCM Klosterfrau sollen das Immunsystem unterstützen. Dass die Wirkung auf Vitamin C beruht und die Bonbons lediglich „natürliches Echinacea-Aroma“ enthalten, steht nur im Kleingedruckten.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Lutschbonbons „Klosterfrau Echinacea“ sollen der „Unterstützung des Immunsystems¹“ dienen und „wohltuend für Rachen und Atemwege“ sein. Der groß geschriebene Produktname „Echinacea“ und die Abbildung von Echinacea-Blüten legen nahe, dass Echinacea für die versprochenen Wirkungen verantwortlich ist. Lediglich auf der Rückseite wird klar: Tatsächlich sollen Vitamin C, Menthol und Pfefferminzöl für die Wirkungen sorgen. Das nur auf der Rückseite klarzustellen, reicht nach Ansicht von Lebensmittelklarheit nicht aus.
Die Pflanze Echinacea steckt laut Zutatenliste nicht als Wirkstoff, sondern als „natürliches Echinacea-Aroma“ in den Bonbons. 
Die Firma Klosterfrau sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, welche Substanzen für die versprochenen Wirkungen verantwortlich sind.

Die Echinacea-Bonbons enthalten kein Echinacea, sondern nur Aroma. Die Vorderseite der Verpackung zeigt aber die Pflanze und die Bezeichnung Echinacea. Daher gehe ich davon aus, dass zumindest Echinacea-Presssaft in getrockneter Form enthalten ist und nicht nur das Aroma als Geschmacksrichtung verwendet wird. Zudem sind die Bonbons nicht im Süßwarenregal, sondern im "Gesundheitsregal" zu finden. Wenn das Produkt als immununterstützendes Mittel angepriesen wird, liegt die Annahme nahe, dass das enthaltene Echinacea nicht nur als Geschmacksstoff, sondern als Wirkstoff enthalten ist. Tatsächlich sind als Wirkstoffe Menthol und Pfefferminzöl enthalten, also vergleichsweise günstige Inhaltsstoffe, die aber auf der Verpackung vorne nicht ausgewiesen werden.
Gerade Käuferinnen und Käufer, die das Produkt bei Erkrankung kaufen und gegebenenfalls nicht so aufmerksam und fit sind, werden hier getäuscht.
Verbraucherin aus München vom 10.12.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

 „Echinacea“ Bonbons mit gesundheitlichen Wirkungen zu bewerben, passt nicht, wenn diese auf Vitamin C, Menthol und Pfefferminzöl zurückzuführen sind. 

Darum geht’s:

Die Firma Klosterfrau verkauft die Lutschbonbons „Echinacea“ im Karton, beispielsweise über Drogerien im Regal mit Nahrungsergänzungs- und Arzneimitteln. Neben dem groß geschriebenen Produktnamen sind auf der Schauseite Blüten der Pflanze Echinacea abgebildet. Direkt unter dem Namen sind mehrere Eigenschaften des Produktes genannt:

  • „Zur Unterstützung des Immunsystems¹“
  • „wohltuend für Rachen & Atemwege“
  • „Mit wertvollem Kräuteröl“
  • „zuckerfrei“

Daneben steht außerdem in einem Kreissymbol „mit Vitamin C“.

Auf der Kartonrückseite sind mit verschiedenen Hinweisen die versprochenen Wirkungen näher erklärt:

  • „Klosterfrau Echinacea Lutschbonbons unterstützen mit Vitamin C auf natürliche Weise die Abwehrkräfte des Körpers.“
  • „¹ Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“
  • „Mit natürlichem Menthol und wertvollem Kräuteröl aus der Pfefferminze sind sie wohltuend für Rachen und Atemwege.“

Laut Zutatenliste enthalten die Bonbons neben Süßungsmitteln und Aromen L-Ascorbinsäure (Vitamin C), natürliches Echinacea-Aroma, Menthol und Pfefferminzöl. 

Die Verbraucherin hat aufgrund der Gestaltung der Schauseite Bonbons mit Echinacea als Wirkstoff und nicht als geschmacksgebende Zutat erwartet.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Wirkung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung und Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 

Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.

Folgende Aussage ist zugelassen: Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.

Um ein Lebensmittel mit dieser Aussage zu bewerben, muss es Vitamin C in signifikanter Menge enthalten. Das ist hier der Fall. 
Weiterhin schreibt die HCVO vor, dass der Werbung mit unspezifischen Vorteilen, die konkreten spezifischen Claims beizufügen sind. Dazu hat unter anderem das Oberlandesgericht Nürnberg im Jahr 2025 bezüglich der Werbung mit „Immunstark“ entschieden, dass Beifügen mittels einer Fußnote nicht ausreicht, wenn die Fußnote erst auf der Rückseite aufgelöst wird.

Für die Pflanzen Echinacea und Pfefferminze gibt es keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Heilpflanze Echinacea dürfte Verbraucher:innen von Arzneimitteln gegen Erkältungskrankheiten bekannt sein. Daher ist es dreist, Echinacea groß aufzudrucken, wenn lediglich Vitamin C zur normalen Funktion des Immunsystems beitragen soll. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollen damit höhere Erwartungen an die gesundheitlichen Wirkungen der Bonbons geschürt werden. Die Erklärung dazu auf der Rückseite reicht nicht aus, um den falschen Eindruck zu verhindern. 

Fazit:

Die Firma Klosterfrau sollte bereits auf der Schauseite in direktem Zusammenhang mit den versprochenen Wirkungen die verantwortlichen Substanzen nennen.

Stellungnahme der MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH, Köln

Die Firma hat das Angebot zur Stellungnahme nicht wahrgenommen.