Das ärgert beim Einkauf:

Ehrmann Almighurt Erdbeere-Limette-Mascarpone

Der Joghurt enthält gerade mal 0,4 Prozent Mascarpone in Pulverform.
getaeuscht

Der Produktname „Almighurt Erdbeere-Limette-Mascarpone“ lässt Mascarpone im Joghurt erwarten. In der Zutatenliste taucht jedoch lediglich Mascarponepulver auf, mit einem Anteil von 0,4 Prozent. 
Der Hersteller sollte nicht auf Mascarpone hinweisen, wenn lediglich eine Minimenge in Pulverform enthalten ist.

Ich kenne schon einen anderen „Sahnejoghurt Erdbeer Mascarpone“, der „immerhin“ drei Prozent Mascarpone enthält.
Aber bei diesem von Almighurt fühle ich mich echt getäuscht. Ich bin kein Lebensmittel-Techniker, kann mir aber nicht vorstellen, dass man für das Produkt weniger Mascarpone braucht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Zugabe von 0,4 % Mascarpone-Pulver einen Unterschied am Produkt macht, außer dass ich Mascarpone auf den Deckel schreiben kann.
Vielleicht wissen Sie, ob es durch Pulver intensiver ist. Ich komme mir dadurch noch mehr veräppelt vor, da nur Pulver drin ist und dann gerade Mal 0,4 %. Das ist doch verar… vom Kunden, wie ich finde.
Verbraucher aus Diepholz vom 09.09.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die hervorgehobene Zutat Mascarpone als besonderer Bestandteil des Joghurts ist lediglich in Pulverform enthalten. Der Anteil ist zudem minimal und liegt bei 0,4 Prozent enthalten. 

Darum geht’s:

Bei dem Joghurt mit dem fettgedruckten Schriftzug „Almighurt“ handelt es sich um die Sorte „Erdbeere-Limette-Mascarpone“. Die Bezeichnung lautet „Joghurt mild mit 18 % Erdbeer-Limetten-Mascarponezubereitung“. In der Zutatenliste steht Mascarponepulver mit einem Anteil von 0,4 Prozent.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften wie die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Für Zutaten, die auf der Verpackung besonders beworben werden, müssen Anbieter eine Mengenkennzeichnung angeben. Das schreibt ebenfalls die LMIV vor. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass der Joghurt die auf der Schauseite genannte Zutat Mascarpone lediglich in Pulverform enthält, passt nicht zu einem klassischen Milchprodukt wie Joghurt. Zudem ist der Anteil für das Pulver mit 0,4 Prozent verschwindend gering. Diese Minimenge kann aus unserer Sicht für die Geschmacksrichtung nicht ausschlaggebend sein.

Fazit:

Der Hersteller sollte nicht auf Mascarpone hinweisen, wenn lediglich eine Minimenge in Pulverform enthalten ist.

Stellungnahme der Ehrmann SE, Oberschönegg

Kurzfassung:

Die Deklaration des oben genannten Produktes entspricht dem aktuell geltenden Recht. Der Hauptbestandteil des Produktes bildet erwartungsgemäß die Joghurtmasse. Die Zubereitung „Erdbeer-Limette-Mascarpone“ ist im Gesamtprodukt geschmacklich wieder erkennbar, ohne die Hauptkomponente Joghurt zu verdrängen. Der genaue Gehalt aller geschmacksgebenden Zutaten ist für die Verbraucher transparent deklariert.