Das ärgert beim Einkauf:

Nur Blutorange beworben, aber auch Zitrone und Grapefruit im Radler

Beim Mönchshof Natur Radler 0,0 % Alkohol weisen der Sortenname und die Abbildungen auf Blutorange hin. Tatsächlich steckt eine Mischung aus Zitronen-, Grapefruit- und Blutorangensaft in dem Biermischgetränk.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Name „Blutorange“ und die Abbildung von ausschließlich Blutorangen passt nicht zu dem Getränk, dessen Fruchtgehalt aus 3,5 Prozent Zitronen- und jeweils 1,5 Prozent Grapefruit- und Blutorangensaft besteht. Zwar weist ein Label links unten auf dem Frontetikett auf erfrischenden Fruchtsaft aus Zitrussaftkonzentraten und Blutorangensaftkonzentrat hin. Es ist jedoch so klein, dass es leicht zu übersehen ist.
Die Kulmbacher Brauerei sollte den Produktnamen und die Abbildungen so wählen, dass sie die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln. 

Als Krebspatient, der eine Chemotherapie erhält, ist der Verzehr von Grapefruit aufgrund von gefährlichen Wechselwirkungen strikt verboten. Blutorangen hingegen sind völlig unbedenklich.
Leider musste ich nach dem Trinken beim Lesen der rückseitigen Zutatenliste feststellen, dass das Mönchshof Radler alkoholfrei Blutorange exakt genauso viel Grapefruitsaft (3,0 %) wie Blutorangensaft (3,0 %) in der Citrus-Limonade (50 %) enthält.
Für Menschen, die jedoch auf die strikte Meidung von Grapefruit angewiesen sind, ist die alleinige Bewerbung als "Blutorange" auf dem Hauptetikett irreführend und potenziell gefährlich. Wenn man ein Blutorangen-Getränk kauft, rechnet man in der Regel nicht mit einem so hohen und versteckten Grapefruit-Anteil. Zwei Nachfragen per Mail an die Brauerei blieben unbeantwortet.
Verbraucher aus Rüdesheim vom 15.06.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Name „Blutorange“ passt nicht, da der Fruchtgehalt im Radler zu gleichen Teilen aus Blutorange- und Grapefruitsaft sowie doppelt so viel Zitronensaft besteht.

Darum geht’s:

Auf der Flasche des „Mönchshof Natur Radler 0,0 % Alkohol Blutorange“ sind ganze und eine aufgeschnittene Blutorange abgebildet. Unten links auf dem Etikett der Schauseite ist ein Label mit der Beschriftung „Mit erfrischendem Fruchtsaft aus Cirussaftkonzentraten, Blutorangensaftkonzentrat, ohne künstliche Süßstoffe“. Die Bezeichnung lautet „Alkoholfreies Biermischgetränk aus 50 % alkoholfreiem, naturtrübem Bier und 50 % Citrus-Limonade (6,5 % Fruchtgehalt). Die Zitrus-Limonade enthält neben Wasser, Zucker und weiteren Zutaten 7,0 % Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat, 3,0 % Blutorangensaft aus Blutorangensaftkonzentrat und 3,0 % Grapefruitsaft aus Grapefruitsaftkonzentrat.

Der Verbraucher ärgert sich, dass die Flaschengestaltung prominent nur auf Blutorange als Frucht im Radler hinweist.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Blutorange“ und die Fruchtabbildungen vermitteln einen falschen Eindruck über den Fruchtsaft in der Limonade. Das Label mit dem Hinweis auf „Citrussaftkonzentrate“ kann diesen Eindruck nicht korrigieren. Es fällt beim Blick auf die Flaschenfront nicht ins Auge und ist aufgrund der kleinen Schriftgröße kaum lesbar. Außerdem weist „Citrussaftkonzentrate“ auch nicht auf Grapefruit hin. Die Gestaltung der Schauseite gibt keinen Anlass, mit Grapefruit im Getränk zu rechnen. 

Fazit:

Die Kulmbacher Brauerei sollte den Produktnamen und die Abbildungen so wählen, dass sie die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln.

Stellungnahme der Kulmbacher Brauerei AG, Kulmbach

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 14.07.2026 liegt keine Antwort vor.