Unklar, ob „Bauck Mühle Hafer Mehl“ Auszugs- oder Vollkornmehl ist
Zusammenfassung
Es macht hinsichtlich des Nährstoffgehaltes einen Unterschied, ob ein Hafermehl aus dem ganzen Haferkorn oder nur einem Teil des Korn hergestellt wurde. Daher haben Verbraucher:innen ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob das Hafermehl ein Vollkorn- oder ein Auszugsmehl ist. Beim „Bauck Mühle Hafer Mehl“ fehlt diese Information auf der Verpackung.
Die Firma Bauck sollte das Hafer Mehl transparent kennzeichnen und angeben, um welche Art Mehl es sich handelt.
Beschwerde
Auf dem Preisschild wird das Hafermehl von Bauck als Vollkornmehl ausgezeichnet. Es handelt sich laut der Verpackung aber nicht um ein Vollkornmehl.
Verbraucherin aus Isede vom 01.01.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Kennzeichnung „Hafer Mehl“ wirft die Frage auf, ob das Mehl aus dem vollen Korn stammt oder nicht. Transparente Kennzeichnung sieht anders aus.
Darum geht’s:
Die Bauck Mühle verkauft unter anderem Hafer Mehl. Das Mehl ist als glutenfrei gekennzeichnet. Einen Hinweis, ob das ganze Korn oder nur ein Teil davon vermahlen wurde, steht nicht auf der Verpackung.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Art des Lebensmittels oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Weiterhin schreibt die LMIV eine rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung vor. Falls es beides nicht gibt, ist eine beschreibende Kennzeichnung erforderlich. Diese muss Verbraucher:innen ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von ähnlichen Lebensmitteln zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei der Kennzeichnung „Hafermehl“ erfahren Verbraucher:innen nicht, ob alle Bestandteile des Korns im Mehl stecken oder beispielweise der fettreiche Keim zuvor abgetrennt wurde. Das hat einen deutlichen Einfluss auf die Nährstoffzusammensetzung. Die Kennzeichnung als „Vollkornmehl“ ist gerade bei Hafer wichtig für die Kaufentscheidung. Denn anders als bei Mehl aus Weizen und Roggen gibt es bei Hafer keine Typenbezeichnungen, die den Mineralstoffgehalt im Mehl widerspiegeln. Nur bei der Kennzeichnung „Vollkornmehl“ können Verbraucher:innen sicher sein, dass das ganze Korn vermahlen wurde.
Fazit:
Die Firma Bauck sollte das Hafer Mehl transparent kennzeichnen und angeben, um welche Art Mehl es sich handelt.
Stellungnahme der Bauck GmbH, Rosche
Die Gestaltung der Preisschilder liegt beim Händler, nicht beim Hersteller. Unser Hafermehl ist der Einfachheit halber nicht als Vollkornmehl deklariert. Beim Verpackungsrelaunch wurde der Zusatz „Vollkorn“ aus dem Layout entfernt, der Inhalt blieb gleich. Möglich ist, dass Händlerdatenbanken noch veraltete Informationen führen und das Produkt dort weiterhin als Hafervollkornmehl gelistet ist.






