Netto Angebot: Von wegen 2 Flaschen Cola gratis
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Plus zwei Flaschen gratis beim Kauf einer 12er-Kiste Coca Cola im Netto-Angebotsprospekt der Kalenderwoche 47/2025 klingt attraktiv. Warum es vor Ort die vermeintlichen Gratisflaschen nicht zusätzlich gibt, sondern sie im Angebotspreis von 11,99 Euro enthalten sein sollen, ist unverständlich.
Netto sollte bei der Werbung mit Angebotspreisen für einfach nachvollziehbare und verständliche Angaben sorgen.
Beschwerde
Heute wollte ich das Angebot von Netto Kombikiste Coca Cola zu 11.99 Euro mit der Netto App, Gratis dazu 2 Flaschen, kaufen.
Ich stellte eine Kiste mit 12 Flaschen + 2 Gratisflaschen in meinen Einkaufswagen.
Die Kassiererin erklärte mir höflich aber genervt, dass die zwei Gratisflaschen bereits in der Kiste enthalten sind und verwies mich auf den Prospekt. Ich sehe dies allerdings nicht so. Können Sie mir die Vorgehensweise von Netto erklären?
Verbraucher aus Hessen vom 25.11.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das darf nicht sein: „+2 Flaschen gratis“ zu versprechen, die es vor Ort nicht gibt, dient nur dazu Menschen in die Filialen zu locken.
Darum geht’s:
Im Wochenprospekt vom 17.-22.11.2025 bietet Netto auf Seite 1 eine Coca Cola Kombikiste mit 12 x 1 Liter Flaschen zum Angebotspreis von 11,99 Euro an. Über dem Angebotspreis steht „-25 %“ und darunter der Streichpreis 15,99 und der Hinweis „4,- gespart“. Darüber springt hervorgehoben ein Kasten mit dem Text „Gratis – 12 x 1 Liter Kiste kaufen = 2 x 1 Liter Coca Cola GRATIS¹“ ins Auge. Die Fußnote 1 ist direkt darunter aufgelöst mit „¹ +2 Flaschen MW gratis nur mit Netto plus App. Einzelpreis: 1,34, zzgl. Pfand 0,15.“ Der Verbraucher hat der Fußnotenerklärung geglaubt und erwartet, dass er eine 12er-Kiste plus zwei Flaschen gratis, also insgesamt 14 Flaschen zum Angebotspreis bekommt. Für 11,99 Euro gab es in der Filiale von Netto nur eine Kiste mit 12 Flaschen.
Das ist geregelt:
Laut Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Preisangaben dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sein. Außerdem müssen sie dem Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit folgen.
Wollen die Unternehmen mit einer Preisermäßigung werben, muss sich diese auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen.
Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2025 entschieden, dass die Werbung mit einer Preisermäßigung unzulässig ist, wenn der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung nicht in einer für den Verbraucher unmissverständlichen, klar erkennbaren und gut lesbaren Weise angegeben wird.
So sieht's die Verbraucherzentrale:
Die Formulierung der Fußnotenerklärung weist durch das Pluszeichen „+ 2 Flaschen gratis“ auf eine zusätzliche Draufgabe hin. Dass die Gratisflaschen vor Ort in der 12er Kiste inbegriffen sind, sorgt für berechtigten Ärger.
Über die Kritik der Verbraucherin hinaus ist Lebensmittelklarheit eine weitere unklare Preisangabe aufgefallen:
Beim gestrichenen Preis von 15,99 Euro ist unklar, ob es sich um den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage oder um den Preis eines Kastens ohne die Gratisgabe handelt. Unseres Erachtens fehlt hier ein erklärender Hinweis.
Fazit:
Netto sollte bei der Werbung mit Angebotspreisen für einfach nachvollziehbare und verständliche Angaben sorgen.
Stellungnahme der Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, Maxhütte Haidhof
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 27. November 2025 liegt keine Antwort vor.




