Das ärgert beim Einkauf:

Nährwerte von kakaohaltigem Getränkepulver nur für zubereitetes Getränk

Das Getränkepulver „Moser Roth Trink Kakao“ kennzeichnet statt der Nährwerte für 100 Gramm nur die Werte für 100 Milliliter zubereitetes Kakaogetränk. Dadurch wirkt das Getränk deutlich zuckerärmer als es ist.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Nährwertangaben für „Moser Roth Trink Kakao“ beziehen sich ausschließlich auf das zubereitete Kakaogetränk. Der klein gedruckte Hinweis „zubereitet“ kann in der Gesamttabelle leicht übersehen werden. Die Mengenangaben zu Nährstoffen wie Zucker wirken dadurch fälschlicherweise gering. Sie sind für einen Produktvergleich mit anderen Herstellern nicht geeignet.
Der Anbieter sollte zusätzlich zu den Nährwerten für das zubereitete Kakaogetränk die Werte für 100 Gramm Getränkepulver ergänzen. Beide Angaben sollten Kaufinteressierte eindeutig zuordnen können. 

Die Nährwertangaben beim Kakaopulver „Moser Roth Trink Kakao Typ Fein“ sind auf einen fertig angerührten Kakao bezogen und nicht auf das trockene Pulver. Ein Vergleich mit anderen Kakaos oder Trinkschokoladen ist somit erschwert möglich. Zudem gibt es eigentlich eine Pflicht zur Angabe der Nährwerte auf 100 g bezogen, weil es sich nicht um ein gebrauchsfertiges flüssiges Produkt handelt. Ich war begeistert, wie wenig Zucker enthalten ist und habe dann gemerkt, es ist ein höherer Anteil als bei den meisten anderen Trinkschokoladen.
Verbraucher aus Gau-Algesheim vom 20.12.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Anbieter beschönigt den Zuckergehalt, da sich die Nährwertangaben nicht auf das Trockenprodukt, sondern auf das zubereitete Kakaogetränk beziehen. Der Hinweis „zubereitet“ in der Tabelle ist leicht zu übersehen. 

Darum geht’s:

Das kakaohaltige Getränkepulver „Moser Roth Trink Kakao Typ Fein“ von Aldi gibt die Nährwerte pro 100 Milliliter und pro Portion (250 Milliliter) zubereitetes Getränk an. Für die Zubereitung von einer Portion nennt der Hersteller 20 Gramm Pulver und 250 Milliliter fettarme Milch. Danach beträgt der Zuckergehalt 9,8 Gramm je 100 Milliliter beziehungsweise 24,4 Gramm pro Portion. Es erfolgen keine Nährwertangaben bezogen auf 100 Gramm Getränkepulver. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Nährwertangaben. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung regelt, welche Nährwerte deklariert werden müssen. So müssen sich die Angaben beispielsweise auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Gramm des Produktes beziehen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen: Wenn ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert wird, können sich die Nährwerte auf das verzehrfertige Lebensmittel beziehen.
Der BGH hat in einem Urteil im Jahr 2022 entschieden, dass sich die auf der Vorderseite angegebenen Nährwertangaben auf einem Müsli nicht auf eine zubereitete Portion aus Müsli und Milch beziehen dürfen. Der BGH hatte vorab eine Anfrage an den EuGH gestellt. Dieser machte deutlich: Die Nährwerte dürfen sich nur dann auf ein zubereitetes Lebensmittel beziehen, wenn eine Zubereitung erforderlich ist und die Zubereitungsweise vorgegeben ist. Die Norm gelte dagegen nicht für Lebensmittel, die auf unterschiedliche Weise zubereitet werden können.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Um Produkte am Verkaufsregal untereinander zu vergleichen, sind die Nährwerte bezogen auf das Trockenprodukt unerlässlich. Nur so lässt sich ein zuckerreiches Produkt schnell von zuckerärmeren Alternativen unterscheiden.
Der BGH führte in seinem Urteil zu Müsli aus, die Nährwertangaben dürften sich nicht auf eine auf der Verpackung vorgeschlagene Zubereitung beziehen. Denn Müsli könne auch auf andere Arten zubereitet werden, zum Beispiel mit Honig, Milch, Quark oder Joghurt mit unterschiedlichen Fettgehalten. Aus unserer Sicht trifft dies auch auf Instant-Kakaogetränke zu: Neben Milch mit unterschiedlichem Fettgehalt können auch Hafer-, Soja- und andere pflanzliche Drinks zur Zubereitung verwendet werden. Außerdem können Süße und Geschmacksintensität durch unterschiedliche Pulvermengen variiert werden. Eine „Standard-Zubereitung“ gibt es unserer Auffassung nach nicht. Die Nährwerte sind entsprechend auf 100 Gramm des Pulvers zu beziehen. 

Fazit:

Die Firma sollte zusätzlich zu den Nährwerten für das zubereitete Kakaogetränk die Werte für 100 Gramm Getränkepulver ergänzen. Beide Angaben sollten Kaufinteressierte eindeutig zuordnen können.

Stellungnahme der Krüger GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach

Die Angabe der Nährwerte je 100 ml des zubereiteten Lebensmittels ist im Gesetz so vorgesehen und durch den EuGH und den BGH bestätigt. Vorliegend erleichtert die gewählte Form der Kennzeichnung den Vergleich mit anderen Produkten. Zudem täuscht sie nicht über die ernährungsphysiologische Bedeutung unseres Produkts.