Bei Tiefkühl-Pizza fehlt die Angabe der Backzeit
Frage
Ich habe eine Tiefkühlpizza gekauft, auf der zwar die Aufbacktemperatur angegeben ist, aber die Zeitangabe zum Aufbacken fehlt. Müsste die nicht draufstehen? Darf der Einzelhandel eine Pizza verkaufen, bei der so eine wichtige Information fehlt?
Verbraucherin aus Ebsdorfergrund vom 02.10.2025
Antwort
Die Backzeit zählt bei vorgebackenen Lebensmitteln wie Tiefkühlpizza zu den Pflichtinformationen und muss daher auf der Verpackung stehen. Für diese Angabe ist aber die aufgedruckte Firma verantwortlich, nicht der Händler.
Anbieter müssen bei verpackten Lebensmitteln eine Gebrauchsanleitung aufdrucken, falls es ansonsten schwierig wäre, das Lebensmittel "angemessen zu verwenden". Dazu gehört bei einer Tiefkühlpizza auch die Backzeit.
Verantwortlich für diese Information ist allerdings nicht der Einzelhandel, sondern der verantwortliche Lebensmittelunternehmer, der auf der Verpackung aufgedruckt ist. Die dort genannte Firma ist dafür verantwortlich, dass die Kennzeichnung korrekt ist.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter unverzichtbare Informationen wie die Backzeit so deutlich und gut lesbar aufdrucken, dass Verbraucher:innen sie nicht übersehen können.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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